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1852 . December 10.
Anlage S.
zum Beschluß der Bürgerschaft vom 10. Der. M2.
Bericht der Finanzdeputation,
in Betreff des Ankaufs des an der Iohannisstraße, vormals Tiefer suk Nr. 1. und 2. und an der Laufstraße 8nb Nr. 4 belegenen
Grundstücks.
Hermann Heinrich Arnold Jken, der Eigenthümer des an der Johannissirch, vormals Tiefer, unter den Nummern 1 und 2, sowie an der Laufstraße unter dec Nummer 4 belegenen Grundstücks, beabsichtigte dasselbe zu verkaufen und theilte diese Absicht der Finanzdeputation mit.
In den an der Johannisstraße belegenen Häusern dieses Grundstücks befinden sich augenblicklich die Bureaux der Accise- und Consumtionserhebung, und scheinen fie für das Publicum sehr gelegen zu fein. — Da nun eine abermalige Ueberstedelung dieser Bureaux in ein anderes Local für die Verwaltung sehr beschwerlich gewesen sein würde, auch ein anderes für diese Erhebungen passendes und zugleich gutgelegenes Local nur sehr schwer aufzufinden sein dürfte, so hielt die Finanzdeputation sich M pflichtet, dieses ganze Grundstück, jedoch vorbehaltlich der Genehmigung von Seiten des Senats und der Bürgerschaft, für den Staat anzukaufen.
Nach längeren Unterhandlungen mit dem Eigenthümer, aus welchen sich herausstellte daß derselbe, außer einer anständigen Wohnung für sich und seine Familie, reichlich 1000 Thaler jährliche Miethe aus dem Grundstück erhob, schloß die Finanz- deputation mit ihm zu dem Kaufpreise von 27,500 Thlrn., unter Erlaß der Staatsabgabe ab, jedoch unter dem obenerwähnten Vorbehalte.
Der bewilligte Kaufpreis scheint allerdings ziemlich hoch zu sein, berücksichtigt im aber, daß augenblicklich, wenn man die Wohnung des Eigenthümers zu 300 Thlr. anschlägt, das Grundstück einen jährlichen Miethcrtrag von 1300 gewährt, und daß dies« Ertrag mit 5 pCt. capitalisirt, ein Capital von 26,000 Lhlr. 'liefert; berücksichtigt inaii ferner den großen Flächeninhalt dieses Grundstücks, welcher ungefähr 14,000 Muß mißt, aus welchem abgesehen von einigen kleineren Häusern, zwei große und sehr gut gebM Wohnhäuser sich befinden, so dürfte der bewilligte Preis doch als angemessen erscheinen.
"un der Ankauf genehmigt werden, so können die Accise- und Consiuutioiis- Erhebungs-Bureanx ohne erhebliche Bauveränderung in den bisher dafür benutzten Räume» verbleiben, daneben würde aber noch ein hinreichender Platz vorhanden sein, um aus demselben f"? ^urgerhaus zu erbauen, in welchem künftig die Versammlungen der Bürgerschaft, auch
be, Wiedereinführung vou Schwurgerichten die Schwurgerichtsfchungen stattfinden könnten.
Nach dem beigefügten Grundriß des Baudirector Schröder würde für ein stich» Haus der m demselben mit rothen Linien durchzogene Raum vorhanden sein, welcher O« die übrigen Häuser zu beeinträchtigen, bei sich zeigendem Bedarfe noch bedeutend vergrößert werden konnte, und würden sich die Baukosten, je nachdem der Bau ausgeführt wird, nach einem vorläufigen oberflächlichen Anschlage auf 16 bis 22,000 Thaler belaufen.
^ aber vielleicht die Erbauung eines solchen Hauses nicht zweckmäßig befunden
werden, so konnte dann der übrige Raum jenes Grundstücks auch zu anderen Zwecken, M
z. B. zur Erbauung einer Schule benutzt werden.
Die Finanzdeputation kann demnach nur darauf antragen:
der Senat und die Bürgerschaft wollen den von ihr abgeschlossenen Contra» genehmigen, und die für den Ankauf des an der Johannisstraße, vormals