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19.11.1852 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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1852. November 19.

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So z. B. sind ganze Zwischenräume in der Mauer mit Lehm ausgefüllt, und fehlt daher eine feste Verbindung der Mauer in sich.

Die Deputation trägt jedoch in diesem Jahre fiir diese Anlage auf eine Nachbewil- ligung nicht an, erlaubt sich aber schon jetzt zu bevorworten, daß sie die fehlende Summe in ihr nächstjähriges Budget aufnehmen muß.

Bremen, den 13. November 1852.

Die Deputation für das Bauwesen,

Z. W. Bredenkamp, Dr. Z. Post, Dr.

Unter-Anlage »

zu Untcr-Anlage ^ der Mittheilung des Senats vom 19. November 1852.

ericht

über außerordentliche an der großen Weserbrücke erforderliche

Arbeiten.

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Im Asphaltbelage der Trottoirs auf der großen Weserbrücke zeigten sich an ver­schiedenen Stellen einige Senkungen, woraus zu schließen war, daß an diesen einzelnen Stellen die darunter vorhandenen Klötze verfault und also durch neue Klötze zu ersetzen sein wür­den; allein als diese Reparatur vorgenommen werden sollte, ergab sich beim Aufbruche, daß sämmtliche unter dem Asphalte der Trottoirs vorhandenen Klötze verfault sind und also eine gänzliche Erneuerung der Unterlagen sowie das Umschmelzen und theilweise Ersetzen des Asphalts erforderlich ist.

Die unter dem Asphalte jetzt vorhandene Unterlage besteht gegenwärtig aus tannenen Klötzen; wollte man dieselben durch gleiche oder auch eichene Klötze ersetzen, so würde nach wenigen Jahren eben derselbe Fall wieder eintreten, daß während der Asphaltbelag noch gut ist, die Klötze wieder erneut werden müssen, indem dieselben fast gar nicht ausdünsten können und also durch die in dem Holze vorhandene Feuchtigkeit und Säfte nothwendig bald in Fäulniß übergehen würden.

Am besten und zweckmäßigsten ist, die Unterlagen aus 3 zölligem Bohlenbeläge mit Unterlagen von 3 und 4 Zoll Stärke anzufertigen, indem dadurch hohle Zwischenräume gebildet werden und also die Ausdünstung des Holzes möglich ist, folglich auch die Dauer­haftigkeit desselben erheblich vermehrt wird.

Zu diesem Belage kann man zwar Eichenholz verwenden, allein die dazu erforder­liche große Quantität trockener Bohlen kann nur unter Verwendung von ganz unverhältniß- mäßigen Kosten beschafft werden, weshalb ich dazu vorzugsweise Tannenholz empfehle. Dieses wird in Stücke von 3 bis 5 Zoll Breite geschnitten, wodurch das Eintrocknen und Werfen der einzelnen Bohlen so weit verringert wird, daß dadurch auf den Asphaltbelag kein nachtheiliger Einfluß ausgeübt werden kann.

Es kommt hierbei aber, außer dem geringeren Kostenbeträge, noch in Betracht, daß das zu verwendende Tannenholz wenigstens von gleicher Dauer wie die auf der Brücke vorhandenen Balken sein wird, daß aber dann, wenn die Balken und Sattel keine genügende Tragfähigkeit mehr haben, in jedem Falle doch ein ganz neuer Belag hergestellt werden muß.

Der für diese Arbeit erforderliche Betrag ist, nach beifolgenden Kostenanschläge, 2300 -F.

Bremen, den 7. August 1852.

(gez) Joy. Brockmann.

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