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10.11.1852 Beschluß der Bürgerschaft
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1852. November W.

Beschluß der Bürgerschaft

vom 10. November 1852.

i. Bericht der Deputation zur Verwaltung der Fonds der Haupt­schule vom 5. März 1852.

Bevor die Bürgerschaft auf den in Betreff des obigen Gegenstandes von der Wr- waltungsdeputation der Hauptschule am 5. März 1852 63 der Verhandlungen) erstat­

teten Bericht eingeht, hält auch sie in Uebereinstimmung mit dem Letzteren dafür, daß vorab die finanziellen Verhältnisse der Hauptschule der Prüfung einer besondern Deputation unter­stellt werden, und erklärt sich ferner einverstanden, daß dieselbe ihre Berathung und Bericht­erstattung auf die in dem Berichte angedeuteten Forderungen der Kriegssteuercasse und auf Vorschläge für die künftige Regulirung der Fonds der Hauptschule ausdehne. Zu ihren Mit­gliedern in dieser Deputation hat sie ernannt: die Herrcn Dr. Lampe, Richter Dr. Focke, Aeltermann Johs. Tideman, I. P. v. d. Hoop, Engelbert Klugkist und Notar Dr. Oelrichs.

2. Nachbewilligungen.

Die Bürgerschaft hat den darüber erstatteten Bericht der Finanzdeputation in Empfang genommen, bewilligt demgemäß die erforderlichen 700 Thlr. auf den Fond der Büreaukosten des Kriminalgerichts und autorisirt die Generalcaffe zu deren Auszahlung.

3. Verbesserung des hiesigen Polizeiwesens.

Der Bürgerschaft ist es sehr willkommen gewesen, einen Antrag des Senats auf Verbesserung des gesammten Polizeiwesens eutgegen zu nehmen, und erklärt sie sich gern bereit eine neu zu ernennende Deputation mit dem vom Senate beantragten Commissorio zu beauf­tragen, jedoch trägt sie darauf an, diesem Commissorio den Zusatz hinzuzufügen, daß die Deputation zu berücksichtigen habe, ob und inwieweit eine im Berichte der Militairdcputation vom 30. Juli d. I. in Aussicht gestellte Unterstützung der Polizeiverwaltung durch das nunmehr vermehrte Militair organisirt werden könne, und sich darüber eintretenden Falls in directe Communication mit der Militairdeputation zu setzen.

Zu ihren Mitgliedern bei dieser Deputation hat sie ernannt die Herren Staatsanwalt Dr. Smidt, W. F. Barkhausen, I. L. Ruyter, Joh. Geerken, Richter Klugkist und Diedr. Hagens.

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4. Pensionsgesuch der Witwe des Professor Strack.

Auch die Bürgerschaft weicht zwar nur ungern von dem Grundsätze, daß den Witwe» der Schullehrer eine Pension aus der Staatskasse nicht ertheilt werden dürfe, ab, ist aber mit dem Senate der Ansicht, daß in Berücksichtigung der ausgezeichneten Verdienste des verstorbenen Professor Strack eine übrigens als vereinzelt stehend zu betrachtende Ausnahme im vorliegenden Falle sich empfehle. Sie bewilligt daher der Witwe des Professor Strack eine vom l. Januar 1853 beginnende lebenslängliche Pension von jährlich 300 Lhlr.

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L. Erhöhung der Herrlichkeit.

Die Bürgerschaft ist damit einverstanden, daß dieser Gegenstand bei Gelegenheit der von der Straßenbepflasterungsdeputation bald zu erwartenden Vorschläge für die nächstjährige Arbeiten seiner Erledigung zugeführt werde und behält sie sich vor, alsdann erforderlich» «alls auf den Beschluß vom 14. Januar d. I., wonach vorab eine Begutachtung der vorliegenden Pläne über Abwendung der Gefahren des Hochwassers geschehen sollte, zurück-

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