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2) das Polizeiwesen im Gebiete bedarf einer verbesserten Einrichtung; denn läßt sich auch zur Zeit noch von einer erheblichen Vermehrung des dafür verwendeten unteren Polizeipersonals absehen, so ist doch die gegenwärtige Einrichtung, nach welcher der dortige Polizeidienst von Sauvegarden und zugleich von dazu commandirten Dragonern des hiesigen Eontingents versehen wurde, völlig umzugestalten, da es theils an Dragonern, welche zu solchem Dienste com- mandirt werden könnten, fehlte und fehlen wird, theils aber aus der verschiedenen Stellung der gedachten Polizeiofficianten manche Unzuträglichkeiten er- wachsen, nicht weniger auch das bisherige Verhältniß sich keineswegs als geeignet erwiesen hat, tüchtige Subjecte für den Polizeidienst zu erlangen.
Auf eine Reorganisation des untern Polizeipersonals für das Landgebiet wird mithin Bedacht genommen werden müssen, auch damit zweckmäßig eine bessere Einrichtung der Polizei in den Hafenstädten, (von welchen insbesondere Bremerhaven eine wesentliche Erweiterung der Polizeieinrichtung nicht entbehren kann), zu verbinden sein.
Der Senat achtet deshalb eine Ueberlegung erforderlich, wie eine genügende Abhülfe In fraglicher Beziehung herbeizuführen sei und darf wohl voraussetzen, daß die Bürgerschaft darin mit ihm einverstauden sein werde, daß zu dem Ende die Niedersetzung einer Deputation ohne Verzug erfolge.
Indem er deshalb die Bürgerschaft auffordert, ihre Deputirten für eine solche Berathung zu ernennen, wünscht er den der Deputation zu ertheilenden Auftrag dahin gestellt zu sehen, daß dieselbe überlege und berichte:
wie eine die Anforderungen der Gegenwart befriedigende Polizeiverwaltung, durch Vermehrung und beziehungsweise Umgestaltung der für diese Verwaltung zu verwendenden Mittel und Kräfte in der Stadt, den Hasenplätzen und in dem übrigen Gebiete zu beschaffen sei.
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Anlage
zur Mittheilung deö SenatS vom 15. Octbr. 1852.
Bericht der Finanzdeputation,
eine Nachbewilligung betreffend.
ä)as Criminalgericht hat bei der Finanzdeputation eine Nachbewilligung auf det Fonds der Büreaukosten des Criminalgerichts von 700 Thlr. beantragt, weil die im Budgen dafür ausgesetzte Summe bereits in den abgelaufenen drei Quartalen verwandt werden müssen.
Es ergiebt sich aus der amtlichen Mittheilung des Gerichts, daß diese Mehrausgaben durch außerordentliche Unkosten veranlaßt sind, welche bei der Aufstellung des Specialbudgets nicht vorauszusehen waren, indem namentlich die Untersuchungssache wegen des bekannten Rathhausdiebstahls, die Untersuchung wegen der Tödtung des Schmiedegeselleu Rindfleisch in Bremerhaven, wegen welcher sich eine Commission des hiesigen Gerichts mit einem Dollmetscher mehrere Wochen daselbst aufhalten mußte, die weitläufige Untersuchung wegen des Todtenbundes und die nothwendige Aushülse beim Secretariate im vorigen Jahre eine außerordentliche Verwendung von mehr als 800 Thlr. nöthig gemacht haben.
Nach diesen Erläuterungen des Gerichts kann die Finanzdeputation die Nachbewilligung nur bevorworten.
Bremen, den 12. Oktober 1852.
(gez.) I. H. A. Schumacher. Z. L. Nllyter.
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