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1852. OcLober 15.
Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft
vom 15, Oktober 1852.
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1. Nachbewilligung.
Bon der Finanzdeputation ist dem Senate ein Bericht über eine von dem Criniinal- geeicht beantragte Nachbewilligung von 700 Thalern auf den Fonds der Bureaukosteu des Criminalgerichts mitgetheilt, worin sie dieselbe bevorwortet. Er theilt denselben der Bürg«: schast mit und findet seinerseits bei der Bewilligung nichts zu erinnern.
2. Stadt-Bremische Gemeindeeinrichtung.
Da die Bürgerschaft seinen desfallsigen Anträgen beigetreten ist, so wird er weg«, Aussetzung der nach dem bestehenden Gesetze vorzunehmenden Wahlen neuer Bezirksvorstch« das Erforderliche verfügen. Zugleich hat er sich die von der Bürgerschaft für die wegen einer von ihm beantragten Revision der jetzigen Einrichtung niederzusetzende Deputation an§ ihrer Mitte erwählten Mitglieder bemerkt.
3. Verbesserung des hiesigen Polizeiwesens.
Der Senat findet sich zu der nachstehenden, das Bremische Polizeiwesen betreffenden Mittheilung an die Bürgerschaft veranlaßt.
Bereits seit längerer Zeit ist der Senat zu der Ueberzeugung gelangt, daß das Polizeiwesen in der Stadt ohne eine erhebliche Vermehrung des dafür zu verwendende» Personals ferner nicht in einer genügenden, auch nur billigen Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Weise verwaltet werden kann, und nur die eigenthümlichen Zustände und Verhältnisse der verflossenen Jahre dürften es rechtfertigen, daß es bis jetzt unterblieben ist, diese allerdings für das Gemeinwohl wichtige Angelegenheit zur Sprache zu bringen.
Die Bürgerschaft wird kaum einer Nachweisung der Wahrheit dieser Behauptung bedürfen; jedenfalls wird es hinreichen in Betreff der städtischen Polizei zu bemerken,
1) daß der desfallsige Dienst unter der Direction einiger Senatsmitglieder von einem Polizeicommiffar, fünf Districtscommifsaren und vierzehn Polizeidienern, unter welchen Einer ausschließlich durch das Kriminalgericht in Anspruch genommen ist, und, der stets wiederkehrenden Krankheitsfälle nicht zu gedenken, Mehrere als invalid bezeichnet werden müssen, wahrgenommen, und, daß mit diesem äußerst geringen Personal in einem der ersten deutschen Handelsplätze, einer Stadt von etwa 60,000 Einwohnern, in welcher ein höchst lebhafter Verkehr herrscht, über welche seit einer Reihe von Jahren der bedeutendste Auswanderungszug geht, die gesammte Polizei verwaltet wird, also: die allgemeine Sicherheitspolizei, die Criminalpolizei, die Verhütung und Entdeckung von Verbrechen und Vergehen, die Aufsuchung und Verfolgung von Verbrechern und Uebertretern aller Art, die Sitten- und Schulpolizei, die Fremden-, Wirthshaus- und Dienstbotenpolizei, die Verkehrs-, Straßen- und Marktpolizei, die Feuer- und Baupolizei, die Polizei bei den öffentlichen Schauspielen und Aufführungen, dem Bahnhöfe, den Dampfschiffen, den Torfausladeplätzen, der Stadthaus- und Botendienst, Schutz und Rechtshülfe für hiesige und aus-1 wärtige Behörden wie für Privatpersonen und außerdem eine Menge von Dienstleistungen beschafft werden sollen, die nicht einzeln aufgezählt und el>m' so wenig unter jene vorgedachten Rubriken gebracht werden können.
e ^ nun die Frage wohl eine müßige sein, ob jenes Personal für eine
lotcye Wirksamkeit ausreiche, da es kaum zu begreifen ist, wie es bisher nur hat ermöglicht werden können, mit so geringen Mitteln einigermaßen den nothdürftigsten Anforderungen
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