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6.10.1852 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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1852. Oktober s.

Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft

vom 6. Oktober 1852.

SLadt-Bremische Gemeindeeinrichtung.

Dem §. 7 der obrigkeitlichen Verordnung vom 25. November 1850 zufolge müssen die für die gesetzlich abgehenden Bezirksvorsteher erforderlichen Ergänzungswahlen im kommen­den Monat November stattfinden.

Der §. 4 der erwähnten Verordnung bezeichnet nun als Wähler und wählbar alle in dem Bezirke wohnende Staatsbürger, welche zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder der Bürgerschaft nach den dafür bestehenden Gesetzen berechtigt sind.

Diese Gesetze, welche damals, zur Zeit der Publication jener Verordnung, bestanden, sind bekanntlich aufgehoben, und diejenigen provisorischen Bestimmungen, nach welchen die gegenwärtige Bürgerschaft gewählt worden ist, scheinen nicht ohne Weiteres als geeignet für die Wahl von Bezirksvorstehern betrachtet werden zu können.

Sollen also überhaupt die gedachten Ergänzungswahlen vorgenommen werden, so wird es erforderlich, daß vorab gesetzlich bestimmt werde, wie gewählt werden solle.

Der Senat hält aber zugleich dafür, daß es sich empfehle, zu überlegen, ob und wieweit es dem öffentlichen Interesse entspreche, das Institut der Bezirksvorsteher bestehen zu lassen, und beantragt daher die Niedersetzung einer Deputation,

welche darüber berathe und berichte, ob ein bestimmter Wirkungskreis und welcher? dem in Frage stehenden Institut angewiesen werden könne, und solchen > Falls, in welcher Weise dasselbe neu zu organisiren sei.

Jedenfalls wird es nöthig sein, daß inzwischen die bevorstehenden Ergänzungswahlen ausgesetzt und diejenigen Bezirksvorsteher, welche gegenwärtig abzugehen haben würden, auf­gefordert werden, bis auf Weiteres ihre Functionen fortzusetzen.

Indem der Senat auch hieraus seinen Antrag richtet, zweifelt er nicht, daß die Bürgerschaft seiner oben ausgesprochenen Ansicht beipflichten werde, und ernennt deshalb, da eine baldige Erledigung der Sache sich empfiehlt, zu seinen Mitgliedern der beantragten Deputation die Herren Senator Mohr und Senator Smidt in der Erwartung, daß auch die Bürgerschaft ohne Verzug ihre Mitglieder zu derselben erwählen werde.

Beschluß der Bürgerschaft

vom 6. Oktober 1852.

1. Mittheilung des Senats vom 24. September.

Die Bürgerschaft tritt dem Antrage des Senats auf Nachbewilligung von 4000«K zu dem gedachten Zwecke bei.

2. Bericht der Finanzdeputation, den Stand der Einnahmen und Ausgaben der Generalcasse am Schlüsse der ersten acht Monate

d. Z. betreffend.

Die Bürgerschaft spricht der Finanzdeputation für die Einreichung dieses Berichts ihren Dank aus.

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