1852. September 29
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Beschluß der Bürgerschaft
1. Revision der Bauordnung.
vom 29. September 1852.
Die Bürgerschaft erklärt sich mit der vom Senate beantragten Verlängerung der in seiner Mittheilung vom 14. d. Mts. näher bezeichneten Befugniß der Polizeidirection bis zum Ende dieses Jahres einverstanden, wünscht indeß dringend, daß die Deputation den ihr aufgetragenen Bericht baldigst erstatten möge.
Die Bürgerschaft dankt der Finanzdeputation für den Bericht, und erklärt sich sowohl mit der gemeldeten Ausführung des Vertrags wegen des Ankaufs der chirurgischen Aemter als auch damit einverstanden, daß die Finanzdeputation und resp. die Deputation zur Verwaltung der öffentlichen Grundstücke angetragenermaßen das Weitere in dieser Angelegenheit besorgen.
3. Mittheilung des Senats vom iv. August, Verfassungs-
Die Bürgerschaft hat ihre Berathungen über diesen Gegenstand begonnen und wird dem Senate demnächst das Resultat mittheilen.
Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft
Entwurf einer Musterrolle und einer Verordnung in Betreff der Rechte und Pflichten der Seeleute auf Bremischen Schiffen.
Nachdem die Vorstellung mehrerer Bremischer Schiffer, deren der Senat unterm 20. August Erwähnung gethan hat, von der Behörde für den Wasserschout geprüft worden ist und von dieser demgemäß einige Abänderungen, Zusätze und Redactionsveränderungen des Gesetzes für wünschenswerth erkannt sind, auch die Handelskammer, welcher diese Abänderungen zur Begutachtung vorgelegt worden, nichts dabei zu erinnern gefunden hat, so theilt der Senat die beantragten Aenderungen des Gesetzentwurfes der Bürgerschaft zu ihrer Erklärung mit.
Der zweite Absatz würde wegfallen und an dessen Stelle zu setzen sein:
»Dieses Seefahrtsbuch muß bei der Musterung dem Wasserschout zur Ueber- gabe an den Capitän eingehändigt werden, welcher während der Reise und bis zur Ablöhnung dasselbe aufbewahrt.
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2. Ausführung des Vertrags wegen des Ankaufs der chirurgischen Aemter.
angelegenheiten betreffend
vom 1. Oktober 1.852.
Zu §. 1.
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