1852. September 19.
259
des
Senats
an
die
vom 10. September 1852.
1. Anlage einer Brücke über den Sicherheitshafen betreffenden Bericht der Deputationen für die Schlachte und das Bauwesen.
2. Bericht der Finanzdeputation, die Ausführung des Vertrags wegen des Ankaufs der chirurgischen Aemter betreffend.
Der Senat theilt die vorstehend bemerkten, ihm von den betreffenden Deputationen eingereichten Berichte der Bürgerschaft zu ihrer Erklärung unter Vorbehalt der seinigen mit.
der Deputationen für die Schlachte und das Bauwesen, die Anlage einer Brücke über den Sicherheitshafen betreffend.
v^achdem unterm 28. Januar und 6. Februar d. I. der Senat und die Bürger- schaft dem Bericht der Finanzdeputation vom 4. März 1851, betreffend die Anlage einer Brücke über den Sicherheitshafen, ihre Zustimmung ertheilt und dabei die berichtenden Deputationen beauftragt haben, gemeinschaftlich zu berathen, ob es angemessen sei, diese Brücke etwa da anzulegen, wo der Woltmershauser Deich sich an den Sicherheitshafen anschließt, und über das Ergebniß Bericht zu erstatten, beehren sich dieselben, dem ihnen ertheilten Auftrage in dem Folgenden nachzukommen.
Die Gründe, welche dem Vorschlage, die Lausbrücke unmittelbar neben dem Eingänge zum Sicherheitshafen anzulegen, das Wort redeten, bestanden im wesentlichen darin, daß
,1) die Benutzung des Hafens dadurch keine Störung erleide;
2) dem Wunsche der Bewohner des untern Theiles der Neustadt und der Altstadt eine abgekürzte Verbindung mit den Dorfschaften am linken Ufer der untern Weser zu erhalten, Genüge geleistet werde;
3) der Schiffszug der Leichterfahrzeuge die bisherige, sehr beschwerliche Unterbrechung durch die offene Mündung des Sicherheitshafens endlich verliere, und
4) die Kosten ungleich geringer sein werden als an irgend einer andern Stelle des Hafens.
zur Mittheilung deS Senatö vom 10. September 1852.
Anlage k.
Bericht
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