Heft 
1.9.1852 Beschluß der Bürgerschaft
Seite
257
Einzelbild herunterladen
 

Il

1852 . September I.

257

Beschluß der Bürgerschaft

vom 1. September 1852.

Für den aus der Bürgerschaft und damit aus dem Geschäftsvorstande ausgetretenen

l. Ergänzung des BürgeramLs.

Herrn Syndikus Dr. Motz hat die Bürgerschaft in heutiger Sitzung den Herrn Dr. Johannes Heineken wiederum zum Schriftführer erwählt und ermangelt nicht, dem Senate hievon Anzeige zu machen.

gesetzten Deputation entgegengenommen und genehmigt den darin enthaltenen Vorschlag, das alte iVdÄaiM Krankenhaus für den Staat zu dem Preise von 35,000 Thlrn. anzukaufen, und autorisirt sie die Finanzdeputation zu dem Abschlüsse einer dahin gehenden Uebereinkunft. Sie beauftragt . L»die letztere, über die Nutzbarmachung dieses Grundstücks baldigst specielle Vorschläge zu machen.

Geldmittel für außerordentliche Ausgaben angewiesen werde.

I. Anlage einer Brücke über den SicherheiLshasen.

Durch Rath- und Bürgerschluß vom 28. Januar und 6. Februar d. I. ist die

legen sei, wo der Woltmershauser Deich sich dem Sicherheitshafen anschließt. Obgleich nun der Senat seiner Schlußerklärung hinzufügt, er wünsche, daß die Ausführung der nun­mehr beschlossenen Anlegung einer solchen Brücke nicht dadurch verzögert werde, so ist doch in dieser Angelegenheit, soviel der Bürgerschaft bekannt geworden, bis jetzt nichts geschehen; damit aber die zu solchen Bauten geeignete Jahrszeit nicht vollständig verstreiche, erinnert die Bürgerschaft die beauftragten Deputattonen an den rückständigen Bericht, damit das

-«SÄLlllkk

Die Bürgerschaft hat den vorläufigen Bericht der dieses Gegenstandes wegen nieder-

2. Finanzverhältnisse des neuen Krankenhauses.

Uebrigens stimmt sie auch dem Vorschlage bei, daß die Zahlung auf die jetzt anzuschaffenden

Anlegung einer Brücke über den Sicherheitshafen bereits definitiv beschlossen, den mit der Ausführung dieser Anlage beauftragten Deputationen für die Schlachte und das Bauwesen indessen auferlegt, vorab noch darüber zu berichten, ob diese Brücke nicht passender da anzu-

beschloffene Werk in der einen oder andern Weise noch in diesem Jahre begonnen werden könne.

71