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2.7.1852 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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1852. Juli 2.

Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft

vom 2. Juli 1852.

1. Archivar der Bürgerschaft.

2. Wahl eines Schriftführers.

Der Senat hat sich diese Wahlen bemerkt, und behält er sich wegen der wegen der Suspension des Honorars des Archivars gemachten Anzeige seine Erklärung bevor.

3. Communieationen mit dem Bürgeramte.'

Es ist dem Senate besonders angenehm gewesen, daß die Bürgerschaft seinem An­trage über diesen Gegenstand beigetreten ist. Er hofft, daß der dadurch erzielte Beschluß an der Hand der Erfahrung zu femerer Befestigung des gegenseitigen Vertrauens führen werde.

4. Syndiker der Handelskammer.

Dieser Gegenstand ist sowohl hinsichtlich der Anstellung eines zweiten Syndikus der Handelskammer als wegen der beantragten Erhöhung des Honorars beider Syndiker durch die Zustimmung der Bürgerschaft erledigt, und ist der Senat mit dem vorgeschlagenen An­fangstermine der neuen Gehaltsbestimmung einverstanden.

15. Revision der Bauordnung.

Da die Bürgerschaft mit seinem Antrage vom 25. v. M. sich für die nächsten drei Monate einverstanden erklärt hat, und der Senat dieser Beschränkung beitritt, so findet sich dieser Gegenstand erledigt.

6. Prolongationen.

g. der Gerichts- und Notariatsordnung und b. des Tarifs für das Bürgerrecht

stimmt der Senat der von der Bürgerschaft beantragten Prolongation bis Ende dieses Jahres zu.

7. Ankauf eines Grundstücks zu Schulzwecken.

Da die Bürgerschaft bei dem vorgeschlagenen Ankaufe des in seinem Antrage vom 11. v. M. näher bezeichneten Grundstücks zu Schulzwecken Bedenken gehabt hat, so ist der Senat damit einverstanden gewesen, daß davon abgestanden werde. Inzwischen ist ihm von Seiten seiner Commissarien für die Schulangelegenheiten ein Anerbieten des Eigenthünms eines anderen Grundstücks mitgetheilt worden, dessen Annahme empfehlungswerth erscheint, weil dasselbe für die in der dortigen Gegend erforderliche Schule besonders gut gelegen ist. Der am Steinthorssteinweg Nr. 59 wohnhafte Bürger C. A. Koch hat sich nämlich er­boten, einen Theil dieses Grundstücks, welches noch unbebauet und an der Schmidtstraße be­legen ist, in einer Frontbreite von 120 Fuß und einer Tiefe von 200 Fuß dem Staate für die Summe von dreitausend Thalern käuflich zu überlassen.

Dieser Platz dürfte des größeren Raumes, den er darbietet, gleichwie feiner Verhält­nisse halber sich besser als der früher in Frage stehende für den beabsichtigten Zweck eignen, und trägt deshalb der Senat darauf an, zumalen der Preis außerdem erheblich geringer und es zugleich nothwendig ist, daß recht bald für die Herstellung eines besseren Schulge- bäudes für eine Freischule in diesem bevölkerten Distrikte gesorgt werde, daß die Bürgerschaft mit dem Ankauf dieses Grundstücks sowie mit der Verweisung dieser Angelegenheit an die Finanzdeputation zur Feststellung der näheren Bedingungen und zum definitiven Abschlüsse des Contracts sich mit ihm einverstanden erklären wolle.