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30.6.1852 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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l8S2. ZUM 3V.

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Mittheilung des

vom 30. Juni 1852.

Bürgerschaft

r. Gesetzliche Bestimmungen, die Messung der Schiffe betreffend.

Da dieser Gegenstand durch die Beistimmung der Bürgerschaft zu seinen Anträgen und Mittheilungen vom 11. April v. I. erledigt ist, so wird er die erforderliche Verord­nung erlassen und zu öffentlicher Kunde bringen, auch das Weitere zur Ausführung des ver­einbarten Beschlusses veranlassen.

2. Cigarrensabrikwesen.

Dem Wunsche der Bürgerschaft zufolge tritt der Senat ihrem Antrage, eine Re­vision der das Cigarrensabrikwesen betreffenden Verordnung durch eine gemeinschaftliche De­putation vornehmen zu lassen, bei und willigt in die einstweilige Fortdauer der Suspension des Verbots der Zulassung weiblicher Arbeiter in den Cigarrenfabriken auf ein Jahr, falls nicht vor dessen Ablauf auf den Bericht der niederzusetzenden Deputation Beschlüsse gefaßt werden, die auch über diesen Punkt zu abändernden Bestimmungen führen.

Er fordert die Bürgerschaft auf, ihre Deputirte zu erwählen und ihm anzuzeigen, welchemnächst er seine der Deputation zuzuordnende Mitglieder ihr namhaft machen wird.

3. 'Anschaffung von Geldmitteln zu den beschlossenen außer­ordentlichen Ausgaben.

Die Finanzdeputation hat einen Bericht eingereicht, worin sie dem ihr ertheilten Auf­trage gemäß Vorschläge wegen der Geldmittel macht, welche zur Bestreitung der außeror­dentlichen Ausgaben, die neuerlich gemeinschaftlich beschlossen worden, erforderlich sind.

4. Ankauf eines Hauses am Neuftadtswall.

Desgleichen hat die nämliche Deputation ihm einen Bericht übergeben, worin von ihr der Ankauf eines Hauses am Neustadtswall, welches in der Nähe der Lheerhäuser be­legen ist und deshalb dessen Lage für gefährlich geachtet worden, empfohlen und auf die Autorisation das ihr gemachte Kaufsanerbieten anzunehmen, angetragen.

Der Senat theilt beide Berichte der Bürgerschaft zu ihrer Erklärung mit.

L. Bericht der Militär- und Bewaffnungsdeputatt'on, die Revision

der Wehrverfassung betreffend.

Nicht minder ist von Seiten der Militär- und Bewaffnungsdeputation ein Bericht eingereicht, worin die wesentlichsten Veränderungen in der hiesigen Wehrverfassung unter Auf­hebung des jetzt geltenden Wehrpflichtigkeitsgesetzcs empfohlen und beantragt werden.

Der Senat theilt auch diesen Bericht der Bürgerschaft mit, und da nach einer ihm schon vor einiger Zeit zugegangenen Bittschrift von einer großen Zahl von Bürgern eine -Aenderung in unserm Bewaffnungswesen dringend gewünscht wird, so empfiehlt er ihr eine baldige Berathung dieses wichtigen Gegenstandes.