l8S2. ZUM 3V.
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Mittheilung des
vom 30. Juni 1852.
Bürgerschaft
r. Gesetzliche Bestimmungen, die Messung der Schiffe betreffend.
Da dieser Gegenstand durch die Beistimmung der Bürgerschaft zu seinen Anträgen und Mittheilungen vom 11. April v. I. erledigt ist, so wird er die erforderliche Verordnung erlassen und zu öffentlicher Kunde bringen, auch das Weitere zur Ausführung des vereinbarten Beschlusses veranlassen.
2. Cigarrensabrikwesen.
Dem Wunsche der Bürgerschaft zufolge tritt der Senat ihrem Antrage, eine Revision der das Cigarrensabrikwesen betreffenden Verordnung durch eine gemeinschaftliche Deputation vornehmen zu lassen, bei und willigt in die einstweilige Fortdauer der Suspension des Verbots der Zulassung weiblicher Arbeiter in den Cigarrenfabriken auf ein Jahr, falls nicht vor dessen Ablauf auf den Bericht der niederzusetzenden Deputation Beschlüsse gefaßt werden, die auch über diesen Punkt zu abändernden Bestimmungen führen.
Er fordert die Bürgerschaft auf, ihre Deputirte zu erwählen und ihm anzuzeigen, welchemnächst er seine der Deputation zuzuordnende Mitglieder ihr namhaft machen wird.
3. 'Anschaffung von Geldmitteln zu den beschlossenen außerordentlichen Ausgaben.
Die Finanzdeputation hat einen Bericht eingereicht, worin sie dem ihr ertheilten Auftrage gemäß Vorschläge wegen der Geldmittel macht, welche zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben, die neuerlich gemeinschaftlich beschlossen worden, erforderlich sind.
4. Ankauf eines Hauses am Neuftadtswall.
Desgleichen hat die nämliche Deputation ihm einen Bericht übergeben, worin von ihr der Ankauf eines Hauses am Neustadtswall, welches in der Nähe der Lheerhäuser belegen ist und deshalb dessen Lage für gefährlich geachtet worden, empfohlen und auf die Autorisation das ihr gemachte Kaufsanerbieten anzunehmen, angetragen.
Der Senat theilt beide Berichte der Bürgerschaft zu ihrer Erklärung mit.
L. Bericht der Militär- und Bewaffnungsdeputatt'on, die Revision
der Wehrverfassung betreffend.
Nicht minder ist von Seiten der Militär- und Bewaffnungsdeputation ein Bericht eingereicht, worin die wesentlichsten Veränderungen in der hiesigen Wehrverfassung unter Aufhebung des jetzt geltenden Wehrpflichtigkeitsgesetzcs empfohlen und beantragt werden.
Der Senat theilt auch diesen Bericht der Bürgerschaft mit, und da nach einer ihm schon vor einiger Zeit zugegangenen Bittschrift von einer großen Zahl von Bürgern eine -Aenderung in unserm Bewaffnungswesen dringend gewünscht wird, so empfiehlt er ihr eine baldige Berathung dieses wichtigen Gegenstandes.