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1852. Juni 16.
erklärt sich jedoch schon jetzt bereit, sobald ihr zur Erwerbung eines geeigneten Grundstücks für Schulzwecke andere ihr annehmlich erscheinende Propositionen gemacht werden, die essn derlichen Gelder zum Belaufe von 4500 Thlrn. oder was sonst erforderlich ist, zu bewillig, und ersucht die Finanzdeputation, auf Ausmittelung eines solchen Platzes Bedacht zu „ehim, und baldigst darüber zu berichten.
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Aufhebung des chirurgischen Amts als Zunft.
Die Bürgerschaft genehmigt ihrerseits den ihr mitgetheilten unter Vorbehalt da Ratisication zwischen der Medicinalpolizeicommission des Senats und den Inhabern da chirurgischen Aemter abgeschlossenen Vertrag und beauftragt die Finanzdeputation wegen da näheren Ausführung der Uebereinkunft sich mit den Betheiligten zu verständigen, auch weg!« Ausfertigung der neuen Staatsobligationen das Erforderliche zu verfügen und darüber, m solches geschehen, zu berichten, endlich auch darüber, wie es mit der künftigen Verwalt»«, der Pachtgelder zu halten sei, Vorschläge zu machen, wobei sie es als selbstverständlich voraussetzt, daß dieselben im Budget als eigner Einnahmeposten aufgeführt werden.
Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft
vorn 21. Juni 1852.
r. Revision der Verfassung und DeputaLionsgesetz. 1
Es ist dem Senate sehr angenehm gewesen aus dem Beschlusse der Bürgerschaft m 16. Juni deren Einverständniß mit der von ihm beantragten Ausdehnung des fraglich» Deputationsauftrages aus die Revision der Verfassung zu entnehmen, wie er sich denn auch der zuversichtlichen Hoffnung hingiebt, daß die Verhandlung über beide Gegenstände auf du angedeuteten Wege ein baldiges und zur Begründung dauernden Wohls unsers FreiD geeignetes Einverständniß herbeiführen werde.
Aus seiner Mitte hat er zu derselben ausersehen:
Herrn Senator Mohr,
« « Duckwitz,
« « Meier,
« « Smidt.
Auch ist Herr Bürgermeister Smidt, welcher die Resultate dieser Revision ch derlichenfalls bei der Bundesversammlung zu vertreten haben dürfte, soviel dessen hiesiges Wesenheit und sonstige Geschäfte es gestatten möchten, an den Verhandlungen der Deputat«, Theil zu nehmen, von dem Senate ersucht worden.
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' 2. Communicationen mit dem BürgeramLe.
Bei mehr als einer Veranlassung und neuerdings bei Gelegenheit der Aeußeni der Bürgerschaft über das derselben vorgelegte neue Deputationsgesetz, hat der Senat ciS Mangel der Verfassung von 1849 darin zu erkennen geglaubt, daß sie für die Mittheiln«,» zwischen Senat und Bürgerschaft nur die Form des schriftlichen Verfahrens ' '
— Mißverständnisse, mangelhafte oder irrthümliche Auffassung der Motive, selbst Hinsicht
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der Wahl einzelner Ausdrücke, bei denen mitunter ein Vorliegen gar nicht beabsichtigter ^ sequenzen besorgt wird, sind dabei fast unvermeidlich. — Die aus solchen Ursachen entsteht Differenzen erschweren aber nicht allein den Geschäftsgang, sondern sie lassen selbst, wem!' durch nachfolgende Verständigung gehoben worden, nicht selten eine gewisse Verstimmung f rück. Die Lösung der großen Aufgaben, welche in unserer Zeit an die gemeinsame ÄM keit des Senats und der Bürgerschaft gestellt sind, duldet aber weder Zögerung noch ^ stimmung. Je wechselnder die Verhältnisse, desto rascher will der günstige Augenblick beuch sein. Die Verfassung unseres Staats muß wieder auf gesunden Grundlagen definitiv bcfM Ausnahmszustände müssen beseitigt sein, um für die nicht weniger dringende Reform einH Anstalten zur Förderung der geistigen und materiellen Wohlfahrt und für die richtige