Heft 
9.6.1852 Beschluß der Bürgerschaft
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Zum 9.

Zu Cap. XIV. Nr. 5. Kosten der Bürgerversammlungen.

Die Bürgerschaft bewilligt die in dem Bericht der Finanzdeputation vom 29. d. I. als Kosten der Wahlen der jetzigen Bürgerschaft angeführte Summe von 480 «F 41 ^ und ist damit einverstanden, daß dieser Posten nachträglich auf den Fond der Kosten dn Bürgerversammlungen genommen werde.

Unter vorstehenden und den früher mitgetheilten Modifikationen und Bemerkung genehmigt die Bürgerschaft die sämmtlichen Ansätze des ihr vorgelegten diesjährigen Budg,lz und autorisirt ihrerseits die Generalcasse zur Auszahlung den Bewilligungen gemäß; zu dn, Mitgliedern der verschiedenen Deputationen aber hegt sie das Vertrauen, daß sie sich nur irgend thunlichen Ersparungen befleißigen werden.

Die Bürgerschaft hat endlich aus dem das Budget begleitenden Bericht der Finanz- deputation gern die näheren Nachweise über das günstige Resultat des letzten Rechnungs­jahres entnommen. Sie erklärt sich einverstanden mit dem von der Deputation befolg!,« Verfahren in Betreff vorschußweiser Verwendung disponibler Fonds der letzten Anleihegelds wie der Lasse des laufenden Staatshaushalts zu den von Rath und Bürgerschaft beschlos­senen außerordentlichen Ausgaben und theilt die Ansicht, daß es nicht länger aufgesclM werden darf, für Anschaffung der noch erforderlichen Geldmittel zu außerordentlichen "" gaben Sorge zu tragen. Die Bürgerschaft ersucht deshalb die Finanzdeputation, thunlichst Vorschläge zu dem Ende zu machen, auch den im Bericht selbst enthaltenen dar­auf bezüglichen Vorschlag näher zu prüfen und darüber zu berichten. '

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Mittheilung des Senats an die B

vom 11. Juni 1852.

1. Erhebung der indirecten Steuern.

Der Senat hält es auch seinerseits zuträglich, daß mit Rücksicht

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Finanzdeputation in ihrem Berichte vom 29. v« M. angezeigten Verhältnisse dem gegen«- tigen Erheber der indirecten Steuern wegen seines hohen Alters ein Adjunct mit Hoffnq der Nachfolge zugeordnet werde, und giebt daher zu dem Antrage in gleicher Weise, wie ei von der Bürgerschaft geschehen ist, seine Zustimmung. Er wird daher wegen Ernenn»«- eines solchen Adjuncten das Weitere veranlassen.

Wegen des bei eintretender Vacanz dem Nachfolger in die Stelle des Erhebers zu­kommenden Diensteinkommens ist es dem Senat zwar genehm, wenn zeitig berathen wird, ei Abänderungen in demselben zu machen sind, und trägt er darauf an, die Finanzdeputatio« schon jetzt mit einem gutachtlichen Berichte zu beauftragen, bemerkt aber, daß bis dahin, das über solche Abänderungen eine Vereinbarung stattgefunden hat, das bisherige Diensteinkoninm wird fortbestehen müssen, und nur gegen den neuanzustellenden Beamten anderweitige Ul- setzungen vorzubehalten sein werden.

2 .

Berichte der Deputation für die Häfen und Hafenanstalten.

Der Senat tritt in Beziehung auf den Bericht dieser Deputation vom 9. FebrB d. I., den Ankauf des neuen Areals bei Bremerhaven und die dafür erforderlichen Auszah­lungen, sowie die Kosten der fortzusetzenden neuen Hafenbauten betreffend, der Erklärung du Bürgerschaft vollkommen bei, und ist es ihm daher auch genehm, daß die Deputation der Berathung und Berichterstattung über die etwa zu vergrößernden Abzugskanäle l>M- tragt werde.

Nicht minder tritt er der zustimmenden Erklärung der Bürgerschaft hinsichtlich ^ in dem 2. Berichte der Deputation vom 9. Februar d. I. beantragten Ueberwcisung du darin gedachten Summen an die Verwaltung des Kirchenfonds zu Bremerhaven bei, wird deshalb das Erforderliche veranlassen.