1852. Juni 9.
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Beschluß der Bürgerschaft
vom 9. Juni 1852.
1) Erhebung der indirekten Steuern.
Die in dem Bericht der Finanzdeputation vom 29. Mai d. I. enthaltenen Mittheilungen über die Erhebung der indirecten Steuern lassen es auch der Bürgerschaft wünschens- werth erscheinen, daß aus den näher entwickelten Gründen dem verdienten, aber bejahrten gegenwärtigen Erheber einAdjunct zugeordnet werde, und zwar mit der Hoffnung der Nachfolge im Amt, wenn sich derselbe als tüchtig bewähren sollte. Sie ist damit einverstanden, daß das Einkommen des jetzigen Erhebers dadurch nicht geschmälert werde, und bewilligt für den Adjuncten 600 «F> Gehalt, jedoch unter der Bedingung, bei eintretender Vacanz eine nähere Vereinbarung über den dann festzustellenden Gehalt zu treffen.
2) Berichte der Deputation für die Höfen und Hafenanftalten.
Die Bürgerschaft hat sich bei Gelegenheit der Berathungen über den Posten 8, Cap. X-, ordentliche Ausgaben des Budgets, mit dem Berichte der Deputation für die Häfen und Hafenanstalten vom 9. Februar d. I. beschäftigt und genehmigt die in demselben enthaltenen Anträge, autorisirt mithin die Generalcasse sowohl zur vorschußweisen Auszahlung der für den Ankauf des neuen Areals bei Bremerhaven schuldigen, bisher bereits gekündigten oder noch ferner gekündigt werdenden Summen, sowie derjenigen Summen, welche von den in obigem Berichte pnA. 38 erwähnten und veranschlagten Kosten in diesem Jahre zur Verwendung kommen. Die Bürgerschaft wünscht übrigens, daß die Deputation berathe und berichte, ob die beabsichtigten vergrößerten Abzugskanäle bei dem nunmehr bedeutend vergrößerten Wasserbassin des neuen Hafens gleich so viel erweitert werden könnten, um als Spül- schleusen zu dienen, da' es jedenfalls ohne dieselben höchst schwierig sein wird, den Vorhafen von Eis und Verschlickung frei zu halten.
Sodann genehmigt die Bürgerschaft dem 2ten Berichte derselben Deputation vom 9. Februar d. I. gemäß die nunmehrige Ueberweisung der aus der Vertheilung der geistlichen und unterstiftifchen Güter Herstammenden p-'A. 39 der Verhandl. näher specificirten Summen an die Verwaltung des Kirchenfonds zu Bremerhaven.
3) Budget.
Ordentliche Ausgaben, Cap. X. Nr. 10 und 11.
Weserufer und Schlachten.
Die Bürgerschaft autorisirt, unter Genehmigung der suli Nr. 10 und 11 veranschlagten 63,360 die Convoyedeputation, die in dem Berichte vom 17. März d. I. in Vorschlag gebrachten Arbeiten vornehmen zu lassen.
Zu Cap. Xk. Chaussee- und Wegbau.
Die Bürgerschaft wünscht, daß die Wegbaudeputation überlege und darüber berichte, ob es nicht zweckmäßig sei, die Pfähle von den Chausseen zu entfernen und ob und was eventuell an deren Stelle zu setzen sei.
Ebenso wünscht sie von derselben Deputation einen Bericht darüber zu erhalten, ob der so sehr gelungene Versuch, das Pflaster der Chaussee nach Schwachhausen durch einen macadamisirten Weg zu ersetzen, nicht fortzusetzen und dieser Fortbau durch zeitige Contracte für billiges Material, wenn auch erst für spätere Jahre der Ausführung, schon jetzt vorzubereiten sei.
Zu Cap. XII. Nr. 9. Postanstalten, dankt die Bürgerschaft der berichtenden Deputation für deren Bemühungen und hat das günstige Resultat gern sich bemerkt.