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1852. Mai 14.
Anlage VIH.
zur Mittheilung des Senats vorn 14. Mai 1852.
Bericht der interimistischen Finanzdeputation
in Beziehung auf den Entwurf des Budgets von 1852.
interimistische Finanzdeputation, vorn Senate zur Erstattung des gesetzlich vorgeschriebenen Begleitungsberichts des Budgets aufgefordert, beehrt sich im Nachstehenden dieser Aufforderung nachzukommen.
Der Entwurf des Budgets für das Jahr 1852, welches von der frühern Finanzdeputation aufgestellt ist, ergiebt in seinem Abschlüsse ein ungleich günstigeres Resultat wie jemals früher der Fall gewesen ist, indem es von vorne herein einen Ueberschuf von 11,429 Thlr. 11 Gr. in Aussicht stellt.
Auf den ersten Blick ersieht man, daß dieses nicht etwa in verminderten Ausgabm liegt, denn der diesjährige, Anschlag der von den verschiedenen Specialverwaltungen erforderlich geachteten und beantragten Ausgaben ist vielmehr in verschiedenen Puncten größer wie im vorigen Jahre — und eben so wenig haben sich die Einnahmen wesentlich höher anschlagen lassen.^ — Es findet dieser ungewöhnliche Abschluß des Budgets lediglich seinen Grund in dem ungemein großen Cassensaldo, welcher vom Jahre 1851 hat mit herüber genommen werden können.
Dieses besondere Ergebniß wird daher einer nähern Aufklärung nicht entbehren
dürfen.
Das Budget des Jahres 1851 war überall nach den nämlichen Normen aufgemacht, die bisher dabei beobachtet sind und stets werden befolgt werden müssen. Für die Einnahme wurde das durchschnittliche Ergebniß der letzten Jahre zum Grunde gelegt, und für die Ausgaben sind die Anschläge der Specialverwaltungen angenommen. Dieses sind die wenigen sichern Anhaltpuncte, von denen sich die Finanzdeputation nicht wesentlich entfernen kann.
Wenn aber günstige oder ungünstige Ereignisse, die muthmaßlich aus der Erfahrung entnommenen Ziffern der Einnahmen nachmals vergrößern oder Herabdrücken, wenn die besonderen Verwaltungen ihre Anfangs richtig veranschlagten und demgemäß zu ihrer Disposition gestellten Ausgaben hinterher in ein anderes Jahr hinaus zu schieben veranlaßt sind, also ihr Werk noch nicht haben vollenden können oder wollen, oder wenn veränderte Umstände eine mit Recht veranschlagte Ausgabe nachmals als unnöthig darstellen, so sind dieses Verhältnisse, welche die Finanzdeputation nicht im Voraus hat in ihre Calculation aufnehmen können, weil sie sich erst später aus dem Gange der Dinge entwickelt haben.
In dieser Weise hat auch die Verwaltung im vorigen Jahre im Allgemeinen ihren einfachen regelmäßigen Gang genommen wie früher, sie ist mit gleicher Sorgfalt geführt wie sonst, ist aber auch eben so wenig im Stande gewesen, etwas Ungewöhnliches zu der Herbeiführung des günstigen Erfolgs beitragen zu können.
Und dennoch hat der Abschluß der Finanzrechnung des Jahres 1851 einen Überschuß ergeben von.... 132,535 -S 13 Gr.
während im Anfange des Jahres der Budgetentwurf ein muthmaß- liches Deficit herausstellte von ........ 35,565 «P 71 Gr.
und im Laufe des Jahres noch eine Menge Nach- bewilligungen hinzugekommen sind, die sich nach Absatz der nicht bewilligten Posten des Budgets belaufen haben auf ............ . 39,104 « 2 «
wodurch sich also der Anschlag des muthmaßlichen Deficits steigerte auf... . 74,670 « 1 <
Mithin hat sich zwischen Voranschlag und wirklichem Abschluß des Finanzhaushalts im Jahre 1851 die beispiellose Differenz ergeben von 207,205 14 Gr.
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