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1852. Mai 14.
Anlage VLI.
zur Mittheilung deS SenatS vom 14. Mai 1852.
Allgemeine Uebersicht
Verwaltung des Reservefonds durch die Schuldentilgungsanstalt im Jahre 1851.
In Folge des Beschlusses von Rath und Bürgerschaft^
I
,om 12/14. Mai begründet auf den Bericht der Finanz- Deputation vom 7. Febr. 1851 sind der Schuldentil-
zungsanstalt die Gelder, die von den in Bremerhaven
!
i
verkauften öffentlichen Grundstücken herrühren, zur Verwaltung überwiesen, mit der Bestimmung, daß die dadurch etwa entstehenden Ueberschüsse von Zinsen der Schuldentilgungsanstalt verbleiben sollten zur Tilgung der Staatsschuld.
18.
Standen bei der Generalcaffe zur Verfügung der Schul-
dentilgungsanftalt .................
36,825
—
Dagegen hat diese angekauft 8/2 Mt. Bremer Staats-
36,375
Obligationen zum Belaufe von 38,800 ü 93/^
-
Hierzu die darauf bereits abgelaufenen Zinsen . . . . .
356
ol!
36,731
die auf die Generalcaffe angewiesen sind und die demnach
22
an Saldo schuldig bleibt .............
93
36,825
Unterm 18. Sept. trug die Finanzdeputation darauf an und beschlossen Rath und Bürgerschaft am 15/22. Oct. den Reservefond anderweitig zu verwenden und hat die Schuldentilgungsanstalt demnach bis jetzt von obigen Staatsobligationen wiederum veräußert
23,700 zu 93/4 pCt. ...
22,218
51
und die darauf abgelaufenen Zinsen ..
649
62
22,868
41
. 31.
bleiben noch im Besitz der Schuldentilgungsanstalt
15,100, die angekauft sind zu 93/^ .......
und die darauf bezahlten Zinsen..
14,156
18
151
5
14,307
Ä,
Die eingenommenen Zinsen auf die verkauften 23,700°F
Staatsobligationen haben, wie vorstehend gezeigt, br- tragen .......................
649
62
Davon gehen ab die beim Ankauf dieser Obligationen
46
bezahlten abgelaufenen Zinsen ...........
205
Bleibt der Zinsenüberschuß ...............
welcher dem vorerwähnten Beschlusse gemäß der Schuldentilgungsanstalt von der Generalcaffe im Decemberquarta überwiesen ist.
444
1 ?
Bremen, den 31. December 1851.
(gez.) I. D. Noltenirrs
(gez.) C. A. Gilde, Heister.