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L852. Februar 23.
Packete zwischen Bremen und Wegesack in 1851.1894.
!"« in 1850 .... . . 1905.
Verminderung 11.
Briefsendungen mit der Amerikanischen Post:
1849. 105,000 Briefe,
1850. ..... 152,842 do.
1851. 235,047 do.
Diese Correspondenz ist um so mehr in erfreulicher Zunahme begriffen, als die Sendungen sich nicht mehr auf die Schiffe Washington und Hermann beschränken, sondern auch mit den Schiffen Franklin und Humboldt, so wie mit den zwischen Liverpool und Newyork fahrenden Amerikanischen Dampfschiffen stattfinden. In Folge der mit andern Deutschen Postverwaltungen im vorigen Jahre getroffenen Vereinbarungen hat das Einnahme- Budget pro 1852 einige Veränderungen erfahren, im Ganzen giebt sich jedoch die Deputation der Erwartung hin, daß das Resultat der Art sein werde, daß der Budget-Ansatz, ungeachtet ansehnlicher Portoermäßigungen und des Ausfallens > der Hamburger Communion Fahrpost, fügstch im Ganzen um Einiges hat erhöhet werden können. Das Ausgabe-Budget giebt zu keinen Erläuterungen Veranlassung, es sei denn, daß einer Vermehrung der Jnsertions- kosten von Bekanntmachungen des Stadtpostamts und eines Ansatzes von 300 Thlr. für Mobiliaranschaffungen wegen der Veränderungen des Postlokals Erwähnung zu geschehen habe, woraus sich eine Erhöhung des Ausgabe-Etats um ca. 400 Thlr. ergiebt.
Bremen, den 17. Februar 1852.
Die Post-Deputation.
(gez.) A. Duckwitz. H. H. Meier.
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W.K
Beschluß der Bürgerschaft
vom 25. Februar 1852.
1. Gratification.
Auch die Bürgerschaft erkennt die Umstände an, welche einer Bewilligung der bisherigen Gratification des Obergärtners Hattorff das Wort reden; sie bewilligt daher ihrerseits diese Gratification von 100 Thlr. für das Jahr 1852 und zwar vom 1. Januar an und autorisirt die Generalcasse zur Auszahlung.
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2. Bericht der Deputation für die Schlachte rc., die Errichtung von Güterschoppen und die Stelle eines Schlachtschreibers betreffend.
Die Bürgerschaft hat in der Erwiederung des Senats dessen Zustimmung zu ihrer Ansicht zu finden geglaubt, daß sich die Aufhebung der Sporteln und Emolumente, worauf bisher der Schlachtschreiber hauptsächlich mit angewiesen gewesen, empfehle; daß unter diesen Umständen die Besetzung dieser Stelle vor Fixirung eines bestimmten Gehalts durchaus unzweckmäßig sei, wird der Senat nicht verkennen wollen, und die Bürgerschaft hofft um so mehr, daß mit der verfassungsmäßigen Besetzung der Stelle einstweilen Anstand genommen werde, da die Gehaltsbestimmung sich bei gutem Willen von Senat und Bürger- schaft schnell werde beschaffen lassen. Um ihrerseits dazu die Hand zu bieten, trägt die Bürgerschaft darauf an, daß das Gehalt des Schlachtschreibers außer dem freien Geschäfts- locale auf 1000 Thlr. inclusive aller Bureaukosten festgesetzt werde, wogegen dann sämmtliche Sporteln in die Staatskasse fließen würden, der Schlachtschreiber auch zur Veröffentlichung der Einfuhren — einstweilen in Gemeinschaft mit dem Schlachtvogt — zu verpflichten sei, auch seinen Antheil an dem Ertrage dieses Unternehmens an die Generalcasse abzuliefern habe.
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