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30.1.1852 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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L8L2. Januar 3v.

Anlage KV

zur Mittheilung deS SenatS vom 30. Januar 1852.

Bericht

der Militmr- und BewaMrmgs-DeputaLLon,

wegen Anstellung eines Militairs zur Beihülfe des Obersten

der Bürgerwehr.

^>urch Beschluß des Senats und der Bürgerschaft vom 17./24. Decbr. v. I. ist beliebt, daß das bisherige Commando der Bürgerwehr nur bis Ende März fortdauern und dann dieses Commando auf einen Obersten aus der Mitte der Bürgerwehr übergehen soll, dessen Wahl und Ernenung mithin bis dahin erfolgt sein muß.

Zugleich ist die Anstellung eines erfahrenen Militairs zur Unterstützung des Obersten der Bürgerwehr, namentlich in Bezug auf die Bureaugeschäfte, zweckmäßig erachtet, und die Militair- und Bewaffnungs-Deputation beauftragt,

darüber baldmöglichst, jedenfalls vor Ablauf des obengedachten Termins, also vor Ablauf des Monats März, Vorschläge zu machen und sich nach einer geeigneten Persönlichkeit umzusehen.

Die Deputation hat nicht gesäumt, sich über diesen Gegenstand zu berathen und ist zunächst entschieden der Ansicht, daß eine solche Anstellung möglichst bald erfolgen müsse, damit der Angestellte sofort, wenn das Commando des Obersten mit dem Beginn des Aprils anhebt, zu dessen Beihülfe bereit sei, und muß sie daher den dringenden Wuusch ausspre- chen, daß eine Vereinbarung des Senats und der Bürgerschaft über die Vorschläge, welche sie nachstehend vorzulegen sich erlaubt, recht bald zu Stande kommen möge, damit sie zeitig vor Eintritt des nahen Termins noch alle Vorbereitungen zu treffen im Stande sei.

In der Sache selbst hält sie zuvörderst dafür, daß es am angemessensten sei, einen solchen Gehülfen etwa unter der Bezeichnung als Oberadjutant nur provisorisch anzustellen, um erst durch die Erfahrung zu sehen, ob theils die Anstellung eines solchen außer der Bürgerwehr stehenden Militairs überhaupt für das Institut der Bürgerwehr in der jetzt beabsichtigten Weise passe, und anderntheils, ob der zuerst zu diesem Posten Berufene für denselben wirklich geeignet sei. Eine definitive Anstellung möchte leicht für etwa sich als wünschenswerth zeigende Abänderungen hinderlich werden.

Wenn es nun aber schwer fallen möchte, einen tüchtigen, zuverlässigen und er­fahrenen Officier, der in fremden Diensten schon in einer höheren Stellung sich be­findet, aufzufinden, der sich willig erklärt, in den hiesigen Dienst auf eine ungewisse Zeit oder auf Kündigung überzutreten, sondern wenn er sich in so kurzer Zeit ausmit- teln ließe, er jedenfalls als Entschädigung für seine aufzugebende auswärtige Stellung eine lebenslängliche Anstellung unter ansehnlichen pecuniären Bedingungen in Anspruch nehmen würde, beides aber bei der Ungewißheit, ob das ganze Institut der Bürgerwehr nicht früher oder später und vielleicht schon recht bald, bei wesentlichen Veränderungen