Bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaff
6. Wahlperiode
Drucksachenabteilung I Mitteilungen und Antworten des Senats
Nr. 75
Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 26. Januar 1965
Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen der Rosenstraße, Hammersbecker Straße und der Hahnhorster Straße in Bremen-Vegesack
Bebauungsplan Nr. 337
Als Grundlage einer baulichen Ordnung für das genannte Gebiet wird der entsprechende Bebauungsplan vorgelegt.
Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 6. November 1964 den in der Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen der Rosenstraße, Hammersbecker Straße und der Hahnhorster Straße in
Bremen-Vegesack zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu gewähren ist, sofern sich für einzelne Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben sollten, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grundgesetz darstellen.
Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden können, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Wunsch der Eigentümer durch die Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.
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Bericht der Deputation für das Bauwesen
Für ein Gebiet zwischen der Rosenstraße, Hammersbecker Straße und der Hahnhorster Straße in Bremen- Vegesack wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser Plan wird hiermit vorgelegt. Die planerischen Grundgedanken, die zur Aufstellung des Bebauungsplanes geführt haben, sind in der beigefügten Begründung zu diesem Bebauungsplan niedergelegt. Auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.
Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt worden:
die Oberpostdirektion Bremen
die Handelskammer Bremen
die Handwerkskammer Bremen
die Bremer Straßenbahn AG
die Stadtwerke Bremen AG
der Senator für Wohlfahrt und Jugend
der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr
der Senator für das Bauwesen — baulicher Luftschutz
das Stadt- und Polizeiamt
die Kataster- und Vermessungsverwaltung
das Hafenbauamt — Luftamt das Amt für Wohnung und Siedlung das Fernmeldetechnische Amt das Ortsamt Vegesack
Die beteiligten Behörden und Stellen haben gegen den Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Deputation für das Bauwesen hat am 14. Februar 1964 dem Inhalt des Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 2 Absatz 6 BBauG beschlossen.
Daraufhin hat der Plan in der Zeit vom 20. April 1964 bis zum 20. Mai 1964 im Bauamt Bremen-Nord öffentlich ausgelegen.
Auf Grund der öffentlichen Auslegung ist ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen fristgemäß eingegangen.
Herr Hinrich Furken, Hammersbecker Straße 190 wendet sich gegen den im Bebauungsplan dargestellten Verlauf der Erschließungsstraße. Bei Ausführung des Straßenbaues müßte noch eine weitere Grundfläche seines Grundstückes hierfür in Anspruch genom-
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