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26.1.1965 Nr. 75 Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
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Bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaff

6. Wahlperiode

Drucksachenabteilung I Mitteilungen und Antworten des Senats

Nr. 75

Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft

vom 26. Januar 1965

Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen der Rosenstraße, Hammersbecker Straße und der Hahnhorster Straße in Bremen-Vegesack

Bebauungsplan Nr. 337

Als Grundlage einer baulichen Ordnung für das ge­nannte Gebiet wird der entsprechende Bebauungsplan vorgelegt.

Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 6. November 1964 den in der Anlage beigefügten Be­richt erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Bebau­ungsplan für ein Gebiet zwischen der Rosenstraße, Hammersbecker Straße und der Hahnhorster Straße in

Bremen-Vegesack zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Bundes­baugesetzes zu gewähren ist, sofern sich für einzelne Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben soll­ten, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grundgesetz darstellen.

Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden können, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Wunsch der Eigentümer durch die Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.

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Bericht der Deputation für das Bauwesen

Für ein Gebiet zwischen der Rosenstraße, Hammers­becker Straße und der Hahnhorster Straße in Bremen- Vegesack wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser Plan wird hiermit vorgelegt. Die planerischen Grund­gedanken, die zur Aufstellung des Bebauungsplanes geführt haben, sind in der beigefügten Begründung zu diesem Bebauungsplan niedergelegt. Auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.

Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt worden:

die Oberpostdirektion Bremen

die Handelskammer Bremen

die Handwerkskammer Bremen

die Bremer Straßenbahn AG

die Stadtwerke Bremen AG

der Senator für Wohlfahrt und Jugend

der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr

der Senator für das Bauwesen — baulicher Luftschutz

das Stadt- und Polizeiamt

die Kataster- und Vermessungsverwaltung

das Hafenbauamt — Luftamt das Amt für Wohnung und Siedlung das Fernmeldetechnische Amt das Ortsamt Vegesack

Die beteiligten Behörden und Stellen haben gegen den Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Die Deputation für das Bauwesen hat am 14. Fe­bruar 1964 dem Inhalt des Bebauungsplanes zuge­stimmt und die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 2 Absatz 6 BBauG beschlossen.

Daraufhin hat der Plan in der Zeit vom 20. April 1964 bis zum 20. Mai 1964 im Bauamt Bremen-Nord öffentlich ausgelegen.

Auf Grund der öffentlichen Auslegung ist ein Schrei­ben mit Bedenken und Anregungen fristgemäß ein­gegangen.

Herr Hinrich Furken, Hammersbecker Straße 190 wendet sich gegen den im Bebauungsplan dargestell­ten Verlauf der Erschließungsstraße. Bei Ausführung des Straßenbaues müßte noch eine weitere Grund­fläche seines Grundstückes hierfür in Anspruch genom-

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