Bremische Bürgerschaft
Sladibürgerschafi
5. Wahlperiode
Drucksachenableilung II
Anfragen und Anfrage
Nr. 327-332
Nr. 327
Änderungsantrag zur Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 28. August 1962:
Ortsgesetz über die Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer (Drucksachenabteilung I Nr. 184)
Die Stadtbürgerschaft wolle beschließen:
§ 1 erhält folgende Fassung:
Die entgeltliche Abgabe von Wein, weinähnlichen und weinhaltigen Getränken, Schaumweinen, schaumweinähnlichen Getränken und Spirituosen, soweit diese Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, unterliegt einer Steuer nach Maßgabe dieses Ortsgesetzes.
8. 10. 1962 B o 1 j a h n und SPD-Fraktion
Dr. Ehr ich und FDP-Fraktion
Nr. 328
Änderungsantrag zur Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 28. August 1962:
Ortsgesetz über die Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer (Drucksachenabteilung I Nr. 184)
Die Stadtbürgerschaft wolle beschließen:
§ 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Bei der Berechnung der Steuer darf für übliche Beigaben, deren Preis herkömmlicherweise im Preise für das Getränk mit enthalten ist, nichts abgezogen werden; dagegen gehört das Bedienungsgeld nicht zum Entgelt. -2
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8. 10. 1962 B o 1 j a h n und SPD-Fraktion "{jj
Dr. E h r i c h und FDP-Fraktion
( 1 )
PQ
Nr. 329
Änderungsantrag zur Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 28. August 1962:
Ortsgesetz über die Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer (Drucksachenabteilung I Nr. 184)
Die Stadtbürgerschaft wolle beschließen:
Im § 1 werden folgende Worte gestrichen:
Mineralwasser und künstlich bereitete Getränke sowie von Kakao, Kaffee, Tee und anderen Auszügen aus pflanzlichen Stoffen“.
9. 10. 1962
Dr. Bunge und DP-Fraktion
Beschlüsse und Wahlen 1