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12.11.1830 Bürger-Convents-Verhandlungen zu Verfassungs-Angelegenheiten
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A m Freitag, den 12. November 1830.

Antrag des Senats.

Der in dem letzten Bürger-Convente der Ehrliebenden Bürgerschaft ertheilten Zusiche- rung gemäß hat der Senat Derselben durch die heutige Zusammenberufung Gelegenheit eröffnen wollen, die bis dahin von Ihr ausgesetzten Berathungen über die

VcrfassungsAngelegenheiten unsers Staates

wieder aufzunehmen. Indem Er daher über den Erfolg dieser Berathungen der Erklä­rung der Ehrliebenden Bürgerschaft entgegen sieht, wünscht Er, daß der segensreiche Beistand deö Höchsten Sie begleiten möge.

Erklärung der Bürgerschaft.

Eine Löbliche Bürgerschaft dankt dem Hochweisen Rath für die in Folge Ihres Vertrags im letzten Convente geschehene Ansehung des heutigen zu Wiederaufnahme der die Verfassung betreffenden Verhandlungen. Sie hat Sich von der bestehenden Vor- bereitungs-Deputation, nach derselben im letzten Bürger-Convent beigelegten Auftrag, gutachtlich berichten lassen; Sie theilt diesen Bericht dem Hochweisen Rath in der Anlage mit, und indem Sie die darin enthaltenen Vorschläge in ihrem ganzen Umfange annimmt, ersucht Sie den Hochweiscn Rath angelegenst, Sich solchen im heutigen oder dem nächstfolgenden Convente beifällig anschließen zu wollen, da Ihr der vorgeschlagene Weg der beste und sicherste scheint, um selbstständig zu einer er­gänzenden und verbesserten ConstitutionS-Acte zu gelangen, einen temporairen und provisorischen Zustand, so wie mannigfache schwankende Bestimmungen aufzuheben, auch nicht zusagende einstweilige Einrichtungen, den gerechten Anforderungen und Er­wartungen der Bürgerschaft gemäß, klar und bestimmt für bleibende Zeiten festzustellen, aus welchen die Wohlfahrt unsers kleinen Freistaats und dessen Staatsbürger in vol- lenkommener Eintracht und Vertrauen immer mehr erblühen, die schönsten Früchte ächten Bürgersinns und bürgerlicher Freiheit, bei geregeltem Gleichgewichte der Regie- rungs-Gewalt, zu der gemeinschaftlichen Legislatur entsprießen wolle, und dazu ge­währe uns der gütige Gott die schaffende Kraft, bei gemeinschaftlichem guten Willen, der hierzu beizutragen AuSerkohrenen, so wie seinen uns bei innerer Ruhe auch für äußere Gefährlichkeiten schirmenden allmächtigen Beistand.

Anlage