1861.
April 17.
Beschluß der Bürgerschaft
vom 17. April 1861.
1. Schutzwerk am Molenkopf des neuen Bassins zu Bremerhaven.
Die Bürgerschaft verweist den vorliegenden Bericht an die Deputation zurück, mit dem Ersuchen, darüber zu berathen und zu berichten, ob sich etwa in einer weniger Kosten verursachenden Weise eine Abhülfe des vorhandenen Uebelstandes beschaffen lasse.
2. Vertretung der Specialwaffen des Bundescontingents und Prolongation der Militärconvention mit Oldenburg.
Den ihr mitgetheilten, von dem Senat mit der Regierung des Großherzog- thums Oldenburg abgeschlossenen Verträgen vom 26. Februar 1861, ertheilt die Bürgerschaft ihre Zustimmung. Sie genehmigt demgemäß die von der Deputation gestellten Anträge und bewilligt:
1) die für die erste Ausstellung zur Zeit zu bestreitenden Kosten mit 17,050 Thaler;
2) aus die jährlichen Unterhaltungskosten der Artillerievertretung sür das Jahr 1861 die beantragten 8296 Thaler 62 Grote.
Ueber die von der Deputation angeregte anderweitige Formation des Ersatz- contingents und die dadurch zu erzielenden Ersparungen sieht sie dem Berichte derselben entgegen.
3. Anlage einer zweiten Brücke über die Weser.
Die Bürgerschaft kann nach genauer Prüfung dem von der Deputation vorgeschlagenen Versuche, eine Dampffähre an Stelle der bisherigen Fähre an der Schlachte zu errichten, nicht ihre Zustimmung ertheilen. Sie wünscht dagegen, daß die Deputation berathe und baldigst darüber berichte, ob es sich empfehle, entweder
1) die jetzige Fähranstalt unter angemessener Neducirung der Pacht dadurch zu verbessern, daß der Fährpächter verpflichtet würde, eine größere Anzahl von Booten und namentlich eine Ablösungsmannschaft zu halten, wodurch es ermöglicht würde, den beschwerlichen Dienst stets mit frischen brauchbaren Kräften betreiben lassen zu können,
oder
2) die Führe unter näher festzustellenden Bedingungen und Controlen gänzlich freizugeben.
Sie ersucht zugleich die Deputation:
bei dieser Gelegenheit auch darüber zu berathen und zu berichten, ob zur Anbahnung einer weiteren Commnnieation eine Verlängerung des Theerhofs und Verbindung mit der Neustadt zweckmäßig sei, sowie eventuell die betreffenden Kostenanschläge vorzulegen, ferner
zu erwägen, ob die Anlage weiterer Fähren an der Hohethorstraße und der Wichelnburg sich empfehlen würde.
4. Gehaltserhöhung für den Director des Gymnasiums.
Die Bürgerschaft hält es nicht für angemessen, vor Erstattung des Berichts der unlängst niedergesetzten Deputation, abgesehen von besonders dringenden Fällen, Gehaltserhöhungen oder Gratifikationen zu bewilligen und fetzt daher ihre Erklärung
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