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15.06.1880 - Mitteilung des Senats.
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1880. Juni 15.

der neuen Dampfer aber mindestens 420 Fuß englisch ca. 442 Miß Bremer- Maß betragen und das Bassin daher einer Verbreiterung um ca. 60 Fuß bedürfen werde, um solchen Schiffen die Ein- und Ausfahrt zu gestatten.

Die Deputation muß dem Verwaltungsrathe des Norddeutschen Lloyd ver­trauen, daß er die Bedürfnißfrage reiflich erwogen habe, da er sich entschließt, für Rechnung der Gesellschaft kostspielige Neubauten auszuführen; sie hat sich daher nur die Fragen vorgelegt, ob das Unternehmen die staatsseitige Unterstützung in Anspruch zu nehmen genöthigt und berechtigt fei und wie bejahendenfalls die Er­weiterung des Hafenbassins ausgeführt werden könne. In Anbetracht der großen Wichtigkeit, welche die diesseitigen Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika nicht allein für Bremen, sondern auch für das Deutsche Reich haben, muß das Bestreben im allgemeinen Interesse dahin gehen, den Norddeutschen Lloyd den englischen Dampfergefellschaften gegenüber concurreuzfähig zu erhalten, und wenn dieses Ziel nur dadurch erreicht werden kann, daß eine andere Bauart der Schiffe adoptirt wird, insbesondere die Länge derselben den Anforderungen der Neuzeit entspreche, so wird eine unvermeidliche Folge davon fein, daß die Hafenanstalten in ihrer Einrichtung sich diesem Bedürfnisse, so weit es irgend thunlich ist, anpassen, vor Allem die Möglichkeit bieten, die Schiffe in die Bassins aufzunehmen und sie an die Lösch- und Ladeplätze zu bringen. Indem die Deputation diesem nach die erste Frage bejahen zu müssen glaubte, hat sie bezüg­lich der zweiten Frage sich vergegenwärtigt, welcher Plan dem Bau des Kaiser- hafens seiner Zeit zu Grunde gelegt worden ist. In seinem Berichte vom 15. December 1871, als Anlage zu dem Deputationsberichte vom 9. Februar 1872 paZ. 85 der Verhandlungen zwischen dem Senate und der Bürgerschaft, äußert sich der Banrath Hanckes mit Bezug auf den Binnenhafen wie folgt:

Die Länge dieses neuen Bassins beträgt 585 Meter -- ca. 2022 Fuß, die größte Breite desselben 115 Meter --- ca. 397 Fuß; die Tiefe soll mit der neuen Schleuse correspondirend und 4,3 Meter ^15 Fuß unter Null betragen.

Die Seiten des Hafenbassins sollen mit massiven Ufermauern eingefaßt werden, mit Ausnahme des nördlichen Endes, wo das Ufer für einen Weiterbau frei zu halten ist, und eines 100 Meter 345 Fuß breiten Eiuschnitts ander Ostseite des Hafens, gerade der Schleuse gegenüber. Durch diesen Einschnitt, der beliebig vertieft werden kann, wird es ermöglicht, Schiffe von 150 Meter, reichlich 500 Fuß Länge, welche also die Breite des Hafens bedeutend überragen, in den Hafen zu bringen und daselbst zu schwoien und beliebig zu bewegen.

Auch wird bei eintretendem Bedürfniß an Stelle dieses Einschnittes ein weiterer Ausbau der Hasenanlagen in das Land hinein jederzeit leicht und zweck­mäßig stattfinden können."

Demnach ist schon bei der ersten Anlage des Kaiser-Hafens auf das eventuelle Bedürfniß der Erweiterung des Bassins Rücksicht genommen worden; der oben­erwähnte, der Schleuse gegenüberliegende Einschnitt aber ist die Stelle, wo die jetzt in Frage kommende Erweiterung zur Ausführung gebracht werden muß. Die Deputation hat nun den Baurath Hanckes zu einem Berichte über die zweck- mäßigste Art der Ausführung und die damit verbundenen Kosten aufgefordert, nur sich ein bestimmtes Urtheil darüber bilden zu können, ob sie das Projekt zur Genehmigung empfehlen solle. Nach Prüfung dieses Berichts, welchen sie als -Anlage hieneben zu überreichen sich beehrt, nimmt die Deputation keinen Anstand, die Ausführung der als nothwendig sich darstellenden und mit einem mäßigen Kostcnaufwande zu bewerkstelligenden Verbreiterung des Kaiserhafenbassins an der bezeichneten Stelle und nach dem von: Baurath Hanckes vorgeschlagenen und vom Oberbaudircctor Franzins nach eingehender Superrevision gebilligten Plane zu beantragen und um die Genehmigung zu ersuchen, aus den für den Bau des Kaiserhafens einstweilen als Saldo der bewilligten Gesammtsunuue noch zurück­gestelltem .K 100 000 (vergl. Verh. 1878, S. 226, 3. Abs., 1879, S. 130 und 1880, 124) die auf -N-. 50 000 veranschlagten .Kosten entnehmen zu dürfen.

-4ie Deputation erlaubt sich schließlich noch die Bemerkung, daß, wenn auch für den Fall der Genehmigung des Antrages die Inangriffnahme des Baues vermuthlich nicht vor nächstem Frühjahre zu erwarten steht, dennoch eine recht