(Drucksache 8/441) auf die Bedeutung einer klaren Ausgestaltung der Architektenverträge hin.
Die seit 1957 geltenden Verwaltungsrichtlinien für Richtfeste werden unterschiedlich gehandhabt. Der Senator für das Bauwesen hat daraufhin eine Neufassung der Richtlinien in Angriff genommen. Der Ausschuß bittet, bis zum 31. März 1974 über das Ergebnis zu berichten.
3. Abweichungen der Ausgaben von den Haushaltsansätzen einschließlich der Nachbewilligungen
Textziffer 29 des Rechnungshofberichts
Im Rechnungsjahr 1971 betrugen die Haushaltsüberschreitungen 644 093,53 DM und lagen damit mehr als doppelt so hoch wie 1970. Der Rechnungsprüfungsausschuß erwartet vom Senat, daß Haushaltsüberschreitungen zukünftig möglichst vermieden werden.
4. Senat
Senatskommission für das Personalwesen Überstunden der Arbeiter
Textziffer 32 des Rechnungshofberichts
Überstunden der Arbeiter sind vom Arbeitgeber anzuordnen, auf dringende Fälle zu beschränken und grundsätzlich durch Freizeit abzugelten. Die Feststellungen des Rechnungshofs deuten darauf hin, daß Überstunden großzügig angeordnet und Möglichkeiten zur Abgeltung durch Freizeit nicht hinreichend genutzt wurden. Wegen des erheblichen Mitteleinsatzes erwartet der Rechnungsprüfungsausschuß eine Begrenzung der Überstunden auf dringende Fälle und eine sorgfältige Prüfung, ob eine Abgeltung durch Freizeit möglich ist.
5. Inneres
Kosten einer Fortbildungsreise Textziffer 35 des Rechnungshofberichts
Im Jahre 1971 hat der Senator für Inneres die Teilnahme eines Beamten an einer Studienreise in die Schweiz im Rahmen des Europäischen Austauschdienstes als aus ausschließlich dienstlichen Gründen anerkannt und die Kosten der Reise voll übernommen. Der Rechnungshof hat festgestellt, daß kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den dienstlichen Aufgaben und dem Themenkreis der Studienreise bestand. Die Kosten hätten deshalb nach einer Bekanntmachung der Senatskommission für das Personalwesen zu § 24 Absatz 2 des Bremischen Reisekostengesetzes nicht übernommen werden dürfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuß nimmt diesen Fall zum Anlaß, den Senat zu bitten, für die Einhaltung der bezeichneten Bekanntmachung Sorge zu tragen.
6. Gesundheit und Umweltschutz
Blutalkoholuntersuchungen als Dienstaufgabe Textziffer 36 des Rechnungshofberichts
Das Staatliche Hygieneinstitut führt im Auftrag bremischer Polizeidienststellen Blutalkoholuntersuchungen durch. Die dafür zu erhebenden Gebühren flössen zum Teil dem Institutsleiter zu, da die Untersuchungen als Gutachter-Tätigkeit im Rahmen der ihm genehmigten Nebentätigkeit angesehen wurden. Seit November 1972 wird die Bestimmung des Blutalkohols als Dienstauf gäbe des Instituts gewertet. Dessen Leiter hat daraufhin Klage mit dem Ziel erhoben, festzustellen, daß die Untersuchungen seiner genehmigten Nebentätigkeit zuzuordnen seien.
Der Rechnungsprüfungsausschuß bittet den Senator für Gesundheit und Umweltschutz, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten und bei Abweisung der Klage zu prüfen, ob die an den Institutsleiter gezahlten Gebühren zurückgefordert werden können.
7. Bauwesen
Hochbauamt
Textziffern 37, 38 des Rechnungshofberichts
Bei dem Neubau von dreißig Dienstwohnungen für die Jugendstrafanstalt sowie dem Umbau und der Erweiterung der staatlichen Kunstschule stellte der Rechnungshof Überzahlungen aufgrund von Abrechnungsfehlern fest. Sie beruhen
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