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26.11.1973 - 1975 Drucksache 8/667
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(Drucksache 8/441) auf die Bedeutung einer klaren Ausgestaltung der Architekten­verträge hin.

Die seit 1957 geltenden Verwaltungsrichtlinien für Richtfeste werden unterschied­lich gehandhabt. Der Senator für das Bauwesen hat daraufhin eine Neufassung der Richtlinien in Angriff genommen. Der Ausschuß bittet, bis zum 31. März 1974 über das Ergebnis zu berichten.

3. Abweichungen der Ausgaben von den Haushaltsansätzen einschließlich der Nachbewilligungen

Textziffer 29 des Rechnungshofberichts

Im Rechnungsjahr 1971 betrugen die Haushaltsüberschreitungen 644 093,53 DM und lagen damit mehr als doppelt so hoch wie 1970. Der Rechnungsprüfungs­ausschuß erwartet vom Senat, daß Haushaltsüberschreitungen zukünftig mög­lichst vermieden werden.

4. Senat

Senatskommission für das Personalwesen Überstunden der Arbeiter

Textziffer 32 des Rechnungshofberichts

Überstunden der Arbeiter sind vom Arbeitgeber anzuordnen, auf dringende Fälle zu beschränken und grundsätzlich durch Freizeit abzugelten. Die Fest­stellungen des Rechnungshofs deuten darauf hin, daß Überstunden großzügig angeordnet und Möglichkeiten zur Abgeltung durch Freizeit nicht hinreichend genutzt wurden. Wegen des erheblichen Mitteleinsatzes erwartet der Rechnungs­prüfungsausschuß eine Begrenzung der Überstunden auf dringende Fälle und eine sorgfältige Prüfung, ob eine Abgeltung durch Freizeit möglich ist.

5. Inneres

Kosten einer Fortbildungsreise Textziffer 35 des Rechnungshofberichts

Im Jahre 1971 hat der Senator für Inneres die Teilnahme eines Beamten an einer Studienreise in die Schweiz im Rahmen des Europäischen Austauschdienstes als aus ausschließlich dienstlichen Gründen anerkannt und die Kosten der Reise voll übernommen. Der Rechnungshof hat festgestellt, daß kein unmittelbarer Zusam­menhang zwischen den dienstlichen Aufgaben und dem Themenkreis der Studien­reise bestand. Die Kosten hätten deshalb nach einer Bekanntmachung der Senats­kommission für das Personalwesen zu § 24 Absatz 2 des Bremischen Reisekosten­gesetzes nicht übernommen werden dürfen.

Der Rechnungsprüfungsausschuß nimmt diesen Fall zum Anlaß, den Senat zu bitten, für die Einhaltung der bezeichneten Bekanntmachung Sorge zu tragen.

6. Gesundheit und Umweltschutz

Blutalkoholuntersuchungen als Dienstaufgabe Textziffer 36 des Rechnungshofberichts

Das Staatliche Hygieneinstitut führt im Auftrag bremischer Polizeidienststellen Blutalkoholuntersuchungen durch. Die dafür zu erhebenden Gebühren flössen zum Teil dem Institutsleiter zu, da die Untersuchungen als Gutachter-Tätigkeit im Rahmen der ihm genehmigten Nebentätigkeit angesehen wurden. Seit Novem­ber 1972 wird die Bestimmung des Blutalkohols als Dienstauf gäbe des Instituts gewertet. Dessen Leiter hat daraufhin Klage mit dem Ziel erhoben, festzustellen, daß die Untersuchungen seiner genehmigten Nebentätigkeit zuzuordnen seien.

Der Rechnungsprüfungsausschuß bittet den Senator für Gesundheit und Umwelt­schutz, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten und bei Abweisung der Klage zu prüfen, ob die an den Institutsleiter gezahlten Gebühren zurückgefordert werden können.

7. Bauwesen

Hochbauamt

Textziffern 37, 38 des Rechnungshofberichts

Bei dem Neubau von dreißig Dienstwohnungen für die Jugendstrafanstalt sowie dem Umbau und der Erweiterung der staatlichen Kunstschule stellte der Rech­nungshof Überzahlungen aufgrund von Abrechnungsfehlern fest. Sie beruhen

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