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1865. December 15.
Anlage I
zur Mittheilung des Senats vom 15. December 1865.
Bericht der Eiscnbahndcputation,
Nachbewilligung für die Niederlage und Krahnanstalten am Weserbahnhof
betreffend.
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Für das obengenannte Specialbudget der Eisenbahndeputation wurden für ' das Jahr 1865 für Arbeitslöhne 10,875 Thaler bewilligt. In dem Laufe dieses Jahres, namentlich aber in den letzten sechs Monaten, hat der Güterverkehr auf dem Weserbahnhofe jedoch eine solche Ausdehnung gewonnen, daß auch die Ausgaben an Arbeitslohn eine Steigerung erfahren haben; sollte der Verkehr im Monat December nicht durch eine Unterbrechung der Schifffahrt gestört werden, so wird voraussichtlich mit der bewilligten Summe von 10,875 Thalern nicht ausgereicht, sondern eine Mehrausgabe von etwa 700 Thalern erforderlich werden.
Der gesteigerte Verkehr übt aber auch einen günstigen Einfluß auf die Einnahmen der Verwaltung des Weserbahnhofs, der Art, daß schon am Schlüsse des Monats October 3752 Thaler mehr eingenommen waren, als im Vorjahre, welche Summe nach den Resultaten des Monats November und wahrscheinlich auch im December noch einen Zuwachs erhalten wird. Die vermehrten Ausgaben werden demnach hinlänglich compensirt.
Bei den Ausgaben für Bureau-Utensilien, Anschaffung und Renovirung von Jnventarienstücken rc. stellt sich auch ein Mehrbedarf von etwa 100 Thalern heraus. Es kann nicht ausbleiben, daß durch den starken Geschäftsverkehr auch das Inventarium mehr als sonst abgenutzt wird, weshalb der Voranschlag der daraus entstehenden Ausgaben sich als unzureichend erwiesen hat.
Die unterzeichnete Deputation erlaubt sich daher, unter Bezugnahme aus die vorangehende Motivirung um eine Nachbewilligung von:
700 Thalern für Arbeitslöhne,
100 Thalern für Anschaffung von Jnventarienstücken rc. auf das Speeial- Budget für die Niederlage und Krahnanstalten am Weserbahnhof er- gebenst zu ersuchen.
Bremen, den 7. December 1865.
Die Eisenbahndeputation (gez.) Duckwitz. (gez.) H. H. Schröder.
Anlage H
zur Mittheilung des Senats vom 15. December 1865.
Bericht
der Gefängnißdeputation, die Erhöhung einiger Budgetposten betreffend.
Bei einigen Positionen des Ausgabenbudgets für das Zuchthaus reichen die angesetzten Beträge nicht aus. Für Kleidung werden 25 Thaler, für Medikamente 50 Thaler, für Feuerung 100 Thaler, für die Haushaltung 100 Thaler, im Ganzen