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7.10.1865 Beschluß der Bürgerschaft
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1865. October 7.

Beschluß der Bürgerschaft

vom 7. October 1865.

1. Abwässerung der Neustadt.

Ueber diesen Gegenstand setzt die Bürgerschaft zwar im Uebrigen ihre Beschluß­fassung noch aus, erklärt sich aber damit einverstanden, daß schon jetzt der Bau des unter dem Bahndamm liegenden Theils des projectirten Abflußcanals erfolge, beauf­tragt ihrerseits die Straßenbaudeputation mit der Ausführung und bewilligt die dafür veranschlagten 1500 Thaler. Zugleich spricht sie dabei den Wunsch aus, daß die Verwaltung der Entwässerungsanlage außer dem Hohenthore der Wegbaudeputation überwiesen werden möge.

2. (Lorrection der Weser innerhalb der Stadt.

Die Bürgerschaft hat ihre Beschlußfassung über diesen Gegenstand, betr. den Bau eines Parallelwerks, bis dahin ausgesetzt, daß die Pfeiler der Eisenbahnbrücke errichtet sein werden.

3. Lormundschastsordnung.

Nach nochmaliger sorgfältiger Prüfung dieses Gegenstandes und der vom Senat am 4. August d. I. für den Deputationsentwurs zur Abänderung des §. 65 der Vor­mundschaftsordnung geltend gemachten Gründe sieht sich die Bürgerschaft nicht veran- laßt, von ihrem Beschluße vom 29. März d. I. zurückzutreten. Sie lehnt die Deputationsvorschläge wiederholt hiermit ab und beharrt bei ihrem eignen Antrage.

Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft

vom 13. October 1865.

1. Abwässerung der Neustadt.

Indem der Senat der weiteren Beschlußfassung der Bürgerschaft über diesen Gegenstand entgegensieht, achtet er seinen eventuellen Antrag durch die Zustimmung der Bürgerschaft für erledigt und hat die Straßenbaudeputation beauftragt, mit dem Bau des unter dem Eisenbahndamme liegenden Theils des in Frage stehenden Ab- zugscanals vorzugehen. Die Unterhaltung und Reinigung des Neustädtischen Abzugs­grabens außer dem Hohenthore hat er dem Wunsche der Bürgerschaft gemäß der Wegbaudeputation überwiesen.

2. Unterhaltung des Fahrwassers der Weser.

3. Austiefung des Sicherheitshafens.

Indem der Senat hieneben zwei Berichte der Convoyedeputation, Nachbe- willigungsanträge für die Unterhaltung des Fahrwassers der Weser und für Austiefung des Sicherheitshafens betreffend, der Bürgerschaft zugehen läßt, bemerkt er, daß die Finanzdeputation bei denselben Nichts zu erinnern gefunden hat, und daß er seiner­seits zu beiden Anträgen der Deputation seine Zustimmung ertheilt.

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