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29.05.1874 - Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft.
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1874. Mai 29.

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Mittheilung des Senats an die Kirgerschast

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1. Weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. September 1856, die Bildung eines Verbandes zur Abwässerung des Blocklandes betreffend.

Der Senat tritt dem Beschlusse der Bürgerschaft vom 20. Mai d. I. bei.

2. Stadtbibliothek.

Den eingegangenen Jahresbericht des Stadtbibliothekars theilt der Senat der Bürgerschaft in Abschrift hieneben zur Kenntnißnahme mit.

3. Anstellung von Eisenbahnbeamten.

Dem Senat ist von seinem Commissar für Eisenbahnangelegenheiten berichtet, daß die Kgl. Eisenbahncommission die Uebernahme einiger von ihr zur commiffa- rischen Dienstleistung auf hiesiger Station herangezogener Beamten in den Bremi­schen Staatsdienst beantrage und dieserhalb folgendes anführe: Die wegen der Gleisanlagen und der Stärke des Verkehrs äußerst schwierigen Verhältnisse auf dem hiesigen Bahnhöfe machen es nothwendig, die Leitung des Rangierdienstes einem besonders tüchtigen zweiten Stationsvorsteher zu übertragen; es sei daher schon seit Anfang December ein für diesen Dienst besonders qualificirter Stations­assistent von Hannover hierher versetzt, dessen dauernde Beibehaltung auf hiesiger Station sich dringend empfehle, da keiner von den im diesseitigen Verwaltungs­bezirk stationirten Stationsassistenten die für jene Stellung erforderliche Ausbildung besitze, und wünsche sie daher, es ermöglicht zu sehen, daß dem fraglichen Beamten die für diesen Zweck reservirte Stationsvorsteherstelle II. Klasse verliehen werde. Aehnliche Gründe hätten ferner schon seit längerer Zeit die Verstärkung des für den äußeren Stationsdienst bestimmten Beamtenpersonals nothwendig gemacht und es seien fortdauernd mehrere auswärtige Beamte commissarisch auf hiesiger Station beschäftigt worden; durch diese dauernde Committirung der betreffenden Beamten erwüchsen aber einerseits erhebliche Kosten und andererseits hätten dieselben An­spruch auf die ihnen nach Anciennität und Qualifikation zukommende feste An­stellung, weshalb eine Regulirung der Verhältnisse nicht länger aufzuschieben sei. Dem Antrage der Kgl. Eisenbahncommission könne aber zunächst deshalb keine Folge gegeben werden, weil die in Rede stehenden Beamten das an sich berechtigte Verlangen stellen, daß ihnen bei ihrer Pensionirung ihre bisherige Dienstzeit bei der hannoverschen Staatsbahn, beziehungsweise ihre Militärdienstzeit angerechnet werde, wie solches nach dem preußischen Civilpensionsgesetz geschehen würde, nach dem gegenwärtig geltenden hiesigen Pensionsgesetz aber nicht gestattet sei. Da nun, wie dem Senate ferner berichtet ist, die Deputation für Häfen- und Eisenbahnen die beantragten Anstellungen (eines Stationsvorstehers II. Klasse und zweier Stationsassistenten) als zweckmäßig für das Interesse des Eisenbahndienstes aner­kennt und befürwortet, so würde er seinerseits kein Bedenken tragen, jene Be­dingung, welche die fraglichen Beamten für den Eintritt in den Bremischen Staats­dienst erheben, zuzugestehen, wenn die Bürgerschaft ihrerseits sich ebenfalls mit dieser Abweichung von dem jetzigen Pensionsgesetze einverstanden erklären wollte.

Anlage

zur Mittheilung des Senats vo m 29. Mai 18 74.

Spricht Wer die Stadtöillliothek für das Jahr 1873.

Bremen, den 8. Januar 1874.

Z 1. Benutzung der Bibliothek seitens des Publikums.

Die Betheiligung des Publikums an der Benutzung der Stadtbibliothek war in diesem Jahre bedeutend lebhafter, als in den Vorjahren, wie aus folgenden Zahlen hervorgeht.

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