Heft 
12.12.1876 Mittheilung des Senats
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1876. December 12.

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Bericht der Deputation.

Die für das gegenwärtige Jahr beschlossene Deichverstärkung war von der Verwaltungsdeputation, welche die Ausgaben für die staatsseitig zu bewirkenden Deichunterhaltungen zu vermitteln hat, am 5. Mai d. I. (paZ. 202) beantragt, sodann aber der Baudeputation zur Ausführung überwiesen worden.

Diesem Vorgänge entsprechend wurde die technischerseits für 1877 empfohlene Ergänzungsarbeit in einem besonderen, für das Extraordinarium bestimmten Posten beantragt und mit einer erläuternden Note versehen, indem in Betreff der übrigen Posten eine Veranlassung zu einem Budgetberichte nicht vorlag. Zur Vereinfachung der gedruckten Vorlagen hat die Einstellung dieses Postens in das Budget der gewöhnlichen Ausgaben mit einer kleinen Kürzung der Note stattgefunden, und erlaubt sich die Deputation nunmehr, gegebener Veranlassung zufolge, aus dem Berichte des Bauinspector Kiehne, mit welchem der Oberbaudirector sich einver­standen erklärt hat und wonach im Einvernehmen mit der Baudepntation die als sehr zweckmäßig bezeichnete Arbeit beantragt worden ist und wiederholt zur Genehmigung empfohlen wird, das Nachstehende mitzutheilen:

Die im Budget eingestellten Kosten wegen theilweiser Verschiebung des jetzt im Fuße des Weserdeiches belegenen Hastedter Zuggrabens auf dem Ochsen­werder um ca. 18 Meter in südlicher Richtung, sowie für Verschüttung der sog. Bndelmamr'schen Brake daselbst, sind erforderlich, um die am Eisenrads- und Langendeiche pro 1876 ausgeführten Sicherheitsmaßregeln gegen Hochwassergefahr zu Ende zu führen.

Die Ausführung dieser Arbeiten ist um so mehr zu empfehlen, weil der aus Sand bestehende Untergrund, sowohl in der Brake als unter dem Deiche, das Durchcuvern bei dem tiefgelegenen Hinterlands ungemein fördert und den Deich übermäßig erweicht.

Die Sielgrabenverlegung muß in ca. 110 Meter Länge bei einen: Quer­schnitt von 2,40 Hj-Meter geschehen.

Die Brake hat einen Flächeninhalt von 1124 ^ Meter und ist bei durch­schnittlich 1,85 Meter Tiefe unter Maifeld zu verschütten. Das Berschüttnngsmaterial soll von der Wisch entnommen werden, während der aus der Grabenverlegung gewonnene Klei theilweise für Herstellung des unvollkommen ausgebildeten Deich- fußes, theilweise als Abdeckung der Sandschüttnng benutzt werden soll."

Zur Ausführung dieser Arbeit und besseren Arrondirung der den: Staate gehörenden Parcele dürfte etwas Landerwerb erforderlich werden, dessen Kosten den zu -H. 7600 veranschlagten Erdarbeiten mit den Jnsgemeinkostcn hinzugefügt sind.

Die Ausführung der Arbeit und die Verfügung über den Betrag von ulL. 8600, falls derselbe bewilligt wird, würde gemäß bestehender Einrichtung der Baudeputation zu überweisen sein.

(gez.) C. Lülmann. (gez.) Steinhäuser.