1885. September 18.
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Mittheilung des Senats
vom 18. September 1885.
1. Bollwerk hinter der Mauer.
Den anliegenden Bericht der Baudeputation, betreffend Nachbewilligung von -H. 15 000 für Reparatur des Bollwerks hinter der Mauer, theilt der Senat, nachdem die Finanzdeputation ein Bedenken nicht erhoben hat, der Bürgerschaft zur Beschlußfassung mit; der Senat ertheilt seinerseits dem Antrage der Deputation seine Zustimmung und ersucht die Bürgerschaft, ihm hierin beizntreten.
Bericht.
Bekanntlich befindet sich das hölzerne Bollwerk hinter der Mauer, welches im Jahre 1863 aus dem Material der zwischen Martinikirchhof und Herrlichkeit hergestellt gewesenen Nothbrücke erbaut worden, schon seit Jahren in einem höchst baufälligen Zustande. Die. von der berichtenden Deputation zum Zwecke erforderlicher Reparatur dieses Bollwerks wiederholt, für 1883 und 1884, beantragten 15 000, wurden höheren Orts nicht bewilligt. Neuerdings an den Tag getretene Ablösungen von Bohlen und Pfählen haben nach näherer Besichtigung den Bauinspektor Heineken in Übereinstimmung mit dem Oberbaudirektor Franzius zu der Erkenntnis geführt, daß eine Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes mit ihrerseits nicht zu verantwortender Gefahr für den angrenzenden Verkehr verbunden sein würde. Hiernach erscheint es der Baudeputation unerläßlich, thunlichst noch im Laufe dieses Jahres die vom Bauinspektor Heineken auf ^5. 15 000 veranschlagte Reparatur des Bollwerks ausführen zu lassen, wobei bemerkt wird, daß zufolge Mittheilung der Polizeidirektion von dieser bereits eine Absperrung der Straße in Erwägung gezogen ist. Die beabsichtigte Reparatur besteht in einer Erneuerung sämtlicher Holztheile unter Benutzung der eisernen Anker des jetzigen Bollwerks.
Unter Bezug auf ihren Bericht vom 25. Oktober 1881 (Verhdlg. S. 503) kommt daher die Deputation auf ihren durch Beschluß des Senats und der Bürgerschaft vom 7./9. Juni 1882 (Verhdlg. S. 311) ihr vorbehaltenen Antrag zurück, indem sie sich erlaubt,
die Nachbewilligung von 15 000 auf den Fonds „Wasserbau, außerordentliche Ausgaben" zum Zweck einer thunlichst noch im Jahre 1885 auszuführenden Reparatur und Erneuerung des hölzernen Bollwerks hinter der Mauer hiermit zu beantragen.
Die Baudeputation, Abtheilung Wasserbau.
(gez.) Tetensi (gez.) Joh. Friedr. Wessels.
; 2. Kreuzung der Weserbahn am Slephanithorsnbergange.
! Der Senat genehmigt den Antrag der Deputation für den Zollanschluß, sie zu beauftragen, die Kreuzung der Weserbahn am Stephanithorsübergange durch eine Wegunterführung nach Entwurf 2 des technischen Berichts zu bewirken, indem Pich er mit Rücksicht auf die ausschlaggebenden Verkehrsinteressen dem slnterführungsprojekte den Vorzug giebt.
( ^ Wegen der Frage der Herstellung einer Laufbrücke über das obere Ende
spes Hafenbassins sieht der Senat zunächst einer Äußerung der Bürgerschaft entgegen.