Heft 
06.06.1884 - Mitteilung des Senats.
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1884. Juni 6.

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Mittheilung des Senats

vorn 6. Juni 1884.

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DiellstuiohllMtgelt bei der Strafanstalt.

Auf Grund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 5. März d. I. sind aus die Positionen 7 und 8 des I. Kap. der Außerordentlichen Ausgaben des diesjährigen Budgets, für die Herstellung von Beamtenwohnungen bei der Straf­anstalt .45. 17 500, für die Herstellung von Aufseherwohnungen daselbst .45. 30 000 bewilligt worden. In dem betreffenden Berichte der Gefängnisdeputation vom 18. Dezember v. I. war dagegen der Bedarf aus -45. 18 700 und -45. 32 000, also im ganzen um -45. 3200 höher, angeschlagen worden. Die Baudepntation hat jetzt, wie sich aus anliegendem Berichte ergiebt, nach dem stattgefundenen Submissionsverfahren. die Ueberzeugung gewonnen, daß nicht allein mit der ur­sprünglich veranschlagten Bedarfssumme von im ganzen -45. 50 700 nicht aus­zureichen ist, sondern sogar eine Erhöhung derselben um -45. 4100, mithin eine Mehrbewilligung von -45. 7300 auf die ins Budget eingestellten Summen für beide Positionen (-45. 47 500) erforderlich wird. Der Senat beantragt, daß dem­gemäß die beiden betreffenden Positionen nachträglich berichtigt und für den Ge­samtbedarf nunmehr -45. 54 800 ausgeworfen werden. Aus den im Berichte am Schlüsse angeführten Grunde beantragt er zugleich für die Behandlung dieses Gegenstandes nach ZZ 49, 50 der Verfassung die Dringlichkeit.

Bericht der Baudeputation.

Durch Beschluß der Bürgerschaft vom , 5. März 1884 (Verh. S. 125) ist die beantragte Erbauung eines Gebäudes zur Aufnahme einer zweiten Jnspektor- und einer Kassenbeamtenwohnung und desgleichen die Erbauung von Doppelhäusern zur Aufnahme von acht Aufseherwohnungen nach Maßgabe der vorgelegten Berichte, Zeichnungen und Kostenanschläge genehmigt, indessen sind für die Gesammtans- führung, unter Absatz von -45. 3200 von der Anschlagsummc, nur -45. 47 500 bewilligt, unter der Voraussetzung, daß durch die billige Hülfeleistnng durch ,Straf­anstaltsarbeiten bei der Bauausführung so wie mit weiterer Vereinfachung der architektonischen Behandlung im Interesse größerer Solidität die angegebene Er­mäßigung der Bausumme eintreten könne. Diese Voraussetzung hat sich nicht erfüllt. Das Ergebnis der öffentlichen Submission ist vielmehr ein so ungünstiges gewesen, daß die bewilligte Summe um -45. 7300 überschritten wird, deren nach­trägliche Bewilligung vor dem Zuschlag erforderlich ist.

Von vornherein hat die Baudeputation das Projekt des Bauinspektors Rippe mit Rücksicht auf eine etwa mögliche Kostenersparnis einer sorgfältigen Prüfung unterzogen; auch die in Anlaß des Beschlusses der Bürgerschaft wieder­holten Bemühungen, die Kosten zu verringern, sind, abgesehen voll der Verein­fachung der Fahnde, resultatlos geblieben, da den verschiedenen vorgeschlagenen Aenderungen des Projektes erhebliche Bedenken entgegenstanden, z. B. bei den Beamtenwohnungen dem angeregten Wegfall eines Einganges oder der Kelleran­lage, oder der, wegen der schwarzen Bedachung der übrigen Gebäude der Straf­anstalt nicht einmal angängigen Bedachung mit rothen Ziegeln, gegen welche auch die geringeren Unterhaltungskosten in Betracht kommen; bei den Anfseherwohnungen handelte es sich um den Wegfall der Brunnen einer jeden Wohnung und deren Ersatz durch einen gemeinschaftlichen Brunnen, ferner um den Wegfall der Schweineställe und Gruben, die Herstellung der Haustreppen in primitiver Weise ohne Stoßbretter, den Wegfall einer Bretterwand auf dem Boden u. s. w., Aenderungen des Projekts, von welchen beide Deputationen absehen zn müssen

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Anlage.