1884. Mai 20.
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Mittheiln »g des Senats
vorn 20. Mai 1884.
Feuersicherer Mschlich Miischen Sühne und Zuschauerraum
im Stadttheater.
Der Senat läßt unter Vorbehalt seiner Erklärung der Bürgerschaft einen Nachbewilligungsantrag der Baudeputation für 2800 zur Beschlußfassung zugehen und beantragt, den Gegenstand nach H 50 der Verfassung als dringli ch^^"^ zu behandeln, von einer vorgängigen Begutachtung durch die Finanzdeputation aber unter den vorliegenden Umständen abzusehen.
Bericht. Anlage.
Durch Beschluß des Senats und der Bürgerschaft vom 12./14. April 1882/
13./15. Februar 1884 sind für die Herstellung eines feuersicheren Abschlusses (Schiebethüren) zwischen Biihne und Zuschauerraum im Stadttheater ZL 8200 bewilligt; die Submission hat indessen das Ergebnis gehabt, daß diese Summe zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.
Während nämlich die Offerten für die Bauarbeiten und kleineren Eisenarbeiten unter der veranschlagten Summe geblieben sind, so daß der Ertheilung des Zuschlages nichts entgegen stand, wird der Anschlag für die Schiebethüren nebst Fallblatt und Fallklappe der Bodenöffnung (.N 3700) von sämmtlichen Submittenten überschritten und beträgt die Forderung für das von dem Bauinspektor Rippe in Uebereinstimmung mit dem Oberbaudirektor Franzius empfohlene Projekt -S. 6000, was eine Ueberschreitung von 2300 ergiebt. Außerdem wird zum besseren Schutz des Zuschauerraums gegen Feuersgefahr empfohlen, vor dem aus Wellblech projektirten Obertheil der Bühnenöffnung die Obergardine des Vorhanges aus glattem Blech herzustellen, an Stelle der vorhandenen, welche aus bemaltem Leinen besteht; diese Verbesserung einschließlich einiger Nebenarbeiten würde etwa 500—600 kosten. Nach der Versicherung des Bauinspektors Rippe wird für die weiter auszuführenden Arbeiten einschließlich der Gas- und Wasserleitungs- arbeiten mit den disponiblen Fonds ausgereicht werden.
Der Bauinspektor Rippe bemerkt dazu in dem technischen Bericht, „daß die projektirte Konstruktion und der Bewegnngsinechanismus der Schiebethüren und Fällklappen sich dem 1882 dem Senate und der Bürgerschaft vorgelegten Projekte anschließt, daß jedoch noch die erforderlichen und nachträglich ermittelten Verbesserungen dabei berücksichtigt seien. Es sollten z. B. beide Thürflügel gleichzeitig und vermittelst Einer Winde geöffnet und geschlossen werden können und zwar sowohl von der Bühne, wie auch, im Nothfalle, vom Korridor vor der Bühne aus. Zu dem nunmehr vorliegenden Resultat betreffs der erforderlichen Mehrkosten für die Errichtung der feuersicheren Trennung des Zuschauerraumes von der Bühne sei zu bemerken, daß die Kosten für die Schiebethüren, mit Obertheil und Fallklappe bei der Ausstellung des Kostenanschlages derzeit von einer hiesigen größeren Fabrik zu 3700 aufgegeben seien und demnach angenommen worden sei, daß bei einer öffentlichen oder engeren Konkurrenz diese Fabrik die Anfertigung zu dem von ihr aufgegebenen Preise übernehmen würde, oder doch die aufgegebene Summe jedenfalls reichen würde, was sich leider bei der Konkurrenz nunmehr nicht bewahrheitet habe; derartige Arbeiten seien aber als „ungewöhnliche" anzusehen und hätten seinerseits nicht mit einer größeren Genauigkeit veranschlagt werden können, als in der Weise, daß spezielle Fachleute zur Kostenaufgabe herangezogen würden.
Die Herstellung der Obergardine des Vorhanges aus glattem Blech angehend, sei anzunehmen, daß bei einem ausbrechenden Feuer der qn. Ober-
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