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27.02.1884 - Beschluss der Bürgerschaft.
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1884. Februar 27.

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Beschluß der Bürgerschaft

vorn 27. Februar 1884.

1. Besetzung des Amtsgerichts Bremen und des Amtsgerichts

Bremerhaven.

Die Bürgerschaft erklärt sich damit einverstanden, daß das Amtsgericht Bremerhaven mit drei Mitgliedern besetzt werde.

Dagegen lehnt die Bürgerschaft den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Frist für die Wahl eines Mitgliedes des Amtsgerichts Bremen ab, beschließt, daß die Zahl der Mitglieder des Amtsgerichts Bremen auf acht herabgesetzt werde und ersucht den Senat, diesem Beschlusse zuzustimmen.

3. Abänderung des Hafengesetzes für Bremerhaven.

Die Bürgerschaft ertheilt dem vorgelegten abgeänderten Entwürfe eines Hafengesetzes für Bremerhaven ihre Zustimmung.

3. Stadtbibliothek.

Die Bürgerschaft hat den vorgelegten Jahresbericht für 1883 dankend entgegengenommen.

4. Antrag, betreffend Abänderung des tz 21 der Berfaffung.

Die Bürgerschaft hat unter Beobachtung der in § 67 der Verfassung enthaltenen Vorschriften beschlossen, an den Senat den folgenden Antrag auf Abänderung des Z 21 der Verfassung zu richten:

Der Senat besteht aus 16 Mitgliedern. Von den Mitgliedern des Senats müssen wenigstens 9 dem Stande der Rechtsgelehrten angehören und mindestens 4 Kaufleute sein.

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, sich damit einverstanden zu erklären, daß zunächst nach Z 67 der Verfassung eine Deputation behufs gutachtlicher Bericht­erstattung über den Antrag auf Verfassungsänderung niedergesetzt werde.

Sie ersucht ferner, diese Deputation mit einem Berichte darüber zu beauf­tragen, ob sich nicht eine weitere Verminderung der Zahl der Senatoren bewerk­stelligen lasse und ob nicht eine Vergleichung mit anderen Städten von gleicher oder größerer Einwohnerzahl ergebe, daß daselbst die Verwaltung mit einer geringeren Anzahl von höchsten Beamten und einem erheblich geringeren Aufwande von Mitteln geführt werde.

5. Budget für das Jahr 1384.

Die Bürgerschaft hat bezüglich der bei Berathung des Budgets zurück­gestellten Anträge folgende Beschlüsse gefaßt:

Ordentliche Einnahmen.

Kap. IV. 4. Polizeidirektion. 1. Die Bürgerschaft ersucht den Senat um seine Erklärung über ihren Beschluß vom 8. Februar 1882, betreffend einen Bericht der Polizeidirektion über die Aufstellung von Kontrolwagen auf den Märkten.

2. Die Bürgerschaft ersucht den Senat, zu veranlassen, daß für das Fensterputzer: in den höheren Etagen besondere Vorsichtsmaßregeln von der Polizei vorgeschrieben werden.