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29.01.1884 - Mitteilung des Senats.
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1884. Januar 29.

Mittheilung des Senats

vom 29. Januar 1884.

1. Offene Graben in der Südernorstadt.

In Anlaß eines Wunsches der Bürgerschaft hat der Senat das Medizinal- amt mit einem Berichte darüber beauftragt, ob die in der Südervorstadt vor­handenen offenen Gräben gesnndheitsgefährlich seien. Das Medizinalamt hat diese Frage nach eingehender Begutachtung derselben durch den Gesundheitsrath verneint.

Die Entwässerungsgräben der Südervorstadt, die bei vorschreitender Be­bauung dieses Stadttheils nach und nach durch Kanäle ersetzt werden, geben aller­dings in ihrem jetzigen Zustande, namentlich wenn die Reinigung derselben durch die dazu Verpflichteten nicht genügend erfolgt, durch unangenehme Ausdünstungen zu vielen Klagen Veranlassung, eigentliche Gesnndheitsschädigungen sind jedoch durch diese Ausdünstungen bisher nicht entstanden.

Der sofortigen Beseitigung der Gräben aber steht der Kostenpunkt entgegen, der bei der geringen Bebauung des in Betracht kommenden Terrains entscheidend werden muß. Würde doch allein die Kanalisation des- unbebauten Theiles des Kirchwegs bis zur Neuenlanderstraße einen Aufwand von 20 000 erfordern.

2. Uebernahme -er Kosten der fnr die Badeanstalt an der Kaiserbrncke

erforderlichen Baggerungen.

Der Senat theilt der Bürgerschaft einen über diesen Gegenstand von der Baudeputation, Abtheilung Wasserbau, erstatteten Bericht zur Beschlußnahme, unter- Vorbehalt seiner Erklärung, hierneben mit.

Bericht.

Durch Beschluß des Senats und der Bürgerschaft vom 12./14. Dezember 1883 wurde die Baudeputation zum Berichte darüber aufgefordert, ob es sich nicht empfehle, die für die Badeanstalt an der Kaiserbrücke erforderlichen Baggerungen staatsseitig zu übernehmen.

Bekanntlich wurde die in Rede stehende Badeanstalt vom Verein für Fluß­bäder zuerst im vorigen Jahre mit einem billigen Tarife dem Betriebe übergeben. Die Kosten für eine auf Antrag des Vereins zur Herstellung der erforderlichen Wassertiefe im Jahre 1883 vorgenommene einmalige Baggernng haben ca. 1000 betragen. Hieraus ergiebt sich jedoch kein Anhalt für die in Zukunft zur Her­stellung und Unterhaltung einer genügenden Wassertiese jährlich nöthig werdenden Baggerkosten. Wie bei allen Baggerungen im freien Strome, so lassen sich auch in diesem Falle die aufzuwendenden Kosten mit Sicherheit vorher nicht berechnen. Ob z. B. ein hohes Frühjahrswasser eine vorhandene Sandbank fortnimmt oder nicht, ob der Sommerwasserstand ein niedriger oder ein mittlerer wird, sind nicht vorherzusehende, aber für den Umfang des Baggerbedürfnisses entscheidende Momente. Dazu kommt, daß bezügliche Ansprüche des Eigenthümers einer Anstalt regel­mäßig. größer sein werden, wenn derselbe die Kosten der Baggernng nicht selbst zu tragen hat, als im entgegengesetzten Fall. Laut Bericht des Bauinspektors Hcineken ist im vorigen Jahre die Vornahme weiterer Baggerungen nur mit Rücksicht auf die Kosten vom Verein für Flußbäder beanstandet, und würde letzterer nach den damaligen Wasserverhältnissen wahrscheinlich eine dreimalige Baggernng mit einem Kostenaufwand von ca. 2500 bis 3000 verlangt haben, wenn ihm nicht selbst diese Kosten obgelegen hätten.

Würde man daher höheren Orts überall zu einer Belastung des Staats­budgets mit fraglichen Kosten geneigt sein, so würde eine solche in keinem Falle zu illimitirtem Betrage, vielmehr nur zum Belaufe eines für das Jahr zu