Bremische Bürgerschaft (Landtag)
5. Wahlperiode
Drucksachenabteilung I Mitteilungen und Antworten des Senats
Nr. 143
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag)
vom 28. August 1962
Gesetz über eine einmalige Zahlung an die bremischen Beamten und Versorgungsempfänger — Deckung der Personalmehrausgaben im Rechnungsjahr 1962 —
In Ergänzung der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 14. August 1962 — Drucksachenabteilung I Nr. 141 — wird mitgeteilt, daß die Finanzdeputation die Freigabe von Vorhaben der außerordentlichen Haushalte 1962 im Gesamtbetrag von 8 Millionen DM zunächst bis Ende September 1962 zurückgestellt hat, um die Deckung der Personalmehrausgaben 1962, die einschließlich der durch Tarifvertrag eingetretenen Erhöhung der Angestelltengehälter und der Arbeiterlöhne rund 8 Millionen DM betragen, auf jeden Fall zu sichern. Die Mehrausgabe von 8 Millionen DM entfällt zu einem Viertel auf das Land und zu drei Vierteln auf die Stadtgemeinde Bremen.
Es erscheint zur Zeit zweifelhaft, ob dieser Mehrbetrag aus einer möglichen Steigerung des veranschlagten Steueraufkommens und aus sonstigen Haushaltsverbesserungen gedeckt werden kann.
Auf Grand der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben per Ende September 1962 wird über die endgültige Deckung zu entscheiden sein. Der Senat wird der Bürgerschaft (Landtag) zu gegebener Zeit einen endgültigen Deckungsvorschlag zur Beschlußfassung zuleiten.
Carl Schonemann Bremen