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28.08.1962 - Nr. 143 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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Bremische Bürgerschaft (Landtag)

5. Wahlperiode

Drucksachenabteilung I Mitteilungen und Antworten des Senats

Nr. 143

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag)

vom 28. August 1962

Gesetz über eine einmalige Zahlung an die bremischen Beamten und Versorgungsempfänger — Deckung der Personalmehrausgaben im Rechnungsjahr 1962 —

In Ergänzung der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 14. August 1962 — Druck­sachenabteilung I Nr. 141 — wird mitgeteilt, daß die Finanzdeputation die Freigabe von Vorhaben der außerordentlichen Haushalte 1962 im Gesamtbetrag von 8 Millionen DM zunächst bis Ende September 1962 zurückgestellt hat, um die Deckung der Personal­mehrausgaben 1962, die einschließlich der durch Tarifvertrag eingetretenen Erhöhung der Angestellten­gehälter und der Arbeiterlöhne rund 8 Millionen DM betragen, auf jeden Fall zu sichern. Die Mehrausgabe von 8 Millionen DM entfällt zu einem Viertel auf das Land und zu drei Vierteln auf die Stadtgemeinde Bremen.

Es erscheint zur Zeit zweifelhaft, ob dieser Mehr­betrag aus einer möglichen Steigerung des veran­schlagten Steueraufkommens und aus sonstigen Haus­haltsverbesserungen gedeckt werden kann.

Auf Grand der Entwicklung der Einnahmen und Aus­gaben per Ende September 1962 wird über die end­gültige Deckung zu entscheiden sein. Der Senat wird der Bürgerschaft (Landtag) zu gegebener Zeit einen endgültigen Deckungsvorschlag zur Beschlußfassung zuleiten.

Carl Schonemann Bremen