1904. Oktober 5. 7.
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Ferner ersucht die Bürgerschaft den Senat, die Schulbehörden anzuweisen, in Berbindung mit Beamten der Feuerwehr und der Baudeputation die sämtlichen öffentlichen und Privatschnlen betreffs deren Feuersicherheit und besonders betreffs der Sicherheit der Ansgänge der Schulhäuser bei Feuergefahr einer Revision zu unterziehen und über das Ergebnis schleunigst Bericht zu erstatten.
11. Kanalisierung der 1902 an die Stadt angeschlossenen Geile der ehemaligen Feldmarken Walle und Gröpelingen.
Die Bürgerschaft bewilligt für die Kanalisiernng der 1902 der Stadt angeschlossenen Teile der ehemaligen Feldmarken Walle und Gröpelingen die Summe von 498 000 -H. aus das Separatbndget der außerordentlichen Verwendungen und zwar 478 000 auf den Fonds Kanalisiernng von Walle und Gröpelingen und 20 000 .vlL auf den Fonds Hafenerweiterungsbauten.
Mitteilung des Senats
vom 7. Oktober 1904.
1. Ankauf der Grundstücke Haferkamp Ar. 1 ä, 1 e, 1 k.
2. Kanalisiernng der 1902 an die Stadt angeschlossenen Teile der ehemaligen Feldmarken Walle und Gröpelingen.
Zu den obengenannten Gegenständen tritt der Senat dem Beschlusse der Bürgerschaft vom 5. d. Mts. bei.
3. Uachbemilligungen für die Irrenanstalt in Ellen.
Die Deputation für die Krankenanstalt hat über diesen Gegenstand einen Bericht erstattet, den der Senat unter Vorbehalt seiner Erklärung und mit dem Bemerken, daß er die Äußerung der Finanzdepntation nachfolgen lassen wird, der Bürgerschaft hicrneben übersendet.
Bericht.
Nachdem die Irrenanstalt in Ellen in Betrieb genommen ist, haben sich die in der Anlage aufgeführten Änderungen und Ergänzungen der baulichen Einrichtungen als notwendig herausgestellt, deren Kosten nach dem Kostenanschläge der Hochbaninspektion auf zusammen 2384,50 berechnet sind. Die Deputation beantragt die nachträgliche Bewilligung dieser Arbeiten, indem sie bemerkt, daß die Kosten auf den nicht völlig in Anspruch genommenen Neubau-Fonds der Anstalt übernommen werden können.
Daneben beantragt die Deputation die nachträgliche Bewilligung von 500 ^5. für Anbringung von eisernen Gittern vor fünf für die Aufnahme geisteskranker Verbrecher im Münnerhause III des St. Jürgen-Asyls einzurichtender Zimmer. Die Deputation hat den ursprünglich für das laufende Jahr geplanten Bau eines von der Staatsanwaltschaft, den Straf- und Polizeibehörden als notwendig bezeichnete» Hauses für verbrecherische Geisteskranke, wie sie seinerzeit berichtete, für 1904 zurückgezogen. Es müssen aber einige Räume zur Unterbringung der bezeichneten
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