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17.02.1904 - Beschluß der Bürgerschaft
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1904. Februar 17.

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Inhaltsverzeichnis.

I. Beschluß der Bürgerschaft vom 17. Februar 1904.

II. Mitteilung des Senats vom 19. Februar 1904:

1. Verlängerung des Kanals der Hemmstraßc bis zum Hamburger Bahndamm und Verbreiterung, Begradiguug und Vertiefung des Hemmgrabeus von, Bahndamm bis zur kleinen Wnmmc...

2. Klärung der Abwässer in der Stadt Bremen.

3. Neue unentgeltliche Volksschule in der Vorstadt Woltmershauscn.

4. Häuserblock am Kaiser Wilhelmplatz.

S Regulierung der Weberstraßc.

6. Regulierung der Ellhornstraße vor dem Grundstück Nr. 18 a daselbst.

7. Verbreiterung der Bornstraße vor den Grundstücken Nr. 14 und daselbst.

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Beschluß der Kürgerschaft

vorn 17. Februar 1904.

1. Stadtbremische Kanäle.

Die Bürgerschaft hat die Berichte der zuständigen Behörden über das stadt- bremische Kanalsystem und die Spülklvsettanlagen dankend entgegengenommen.

2. Verlängerung des Kanals der Hemmstraßc bis WN Hamburger Kahn- damm und Verbreiterung? Kegradigung und Vertiefung des Hemmgrabeus vom Sahndamm bis ;ur kleinen Mumme.

Die Bürgerschaft genehmigt die Antrüge der Baudepntation und erklärt sich damit einverstanden, daß von den beantragten Kosten 48 000 ZL als erste Rate in das Budget für 1904 eingestellt werden.

3. Klärung der Abwässer in der Stadt Krcmen.

Die Bürgerschaft ist damit einverstanden, daß zur Wetterführung der wissen­schaftlichen Untersuchungen 22 700 ^G. und zur Erweiterung der Kläranlage 22 000 .M zusammen 44 700 auf den Fonds für die Kanalisation der Stadt am rechten Wesernfer nachbewilligt werden.

4. Ueue unentgeltliche Volksschule in der Vorstadt Woltmershauscn.

Die Bürgerschaft genehmigt das vorgelegte Bauprojekt und bewilligt die Gesamt-, Bau- und Einrichtungskosten, wie die Submission sie ergeben wird, bis zum Höchstbetrage von 280 000

5. Antrag) betreffend Zählung der leerstehenden Wohnungen.

Die Bürgerschaft hält eine jährlich mindestens einmal vorzunehmende Zählung der leerstehenden Wohnungen im Stadtgebiet für dringend erforderlich und ersucht den Senat, die Polizeidirektion und die Deputation für Statistik zu Vorschlägen für die Ausführung einer solchen Zählung veranlassen zu wollen.

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