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1909. Januar 20.
6. Wahl einer Deputation wegen der Bremer Straßenbahn.
Es wurden gewählt die Herren: Du. Scherer, vi'. Nielsen, H. G. Schütte, H. A. Wnppesahl, I. F. Hagemeyer, L. Groninger, H. Brasch, W. Blanke, Notar A. Tcbelmann, H. Nutenberg, W. Rabe, C. Theilen, (5. Brauns, H. Kacmena.
7. Dericht der Kommission wegen F 71 der Bauordnung.
Die Bürgerschaft genehmigt die von ihrer Kommission gestellten Anträge unter I und II des anliegenden Berichts, indem sie darauf hinweist, daß im Eingang des Gesetzentwurfs die Jahreszahl 1908 in 1909 zu ändern ist.
Bericht der Kommission wegen I 71 der Bauordnung.
Mitglieder: Herren A. Busch, H. Gieschen, I. F. Hagemeyer, H. Kaemena, A. Kalms, H. Rippe (später W. Leymann), H. Rutenberg, vr. Scherer, H. A Wnppesahl.
Senatskommissare: Herren Senatoren Wessels und vr. Bnff.
Der auf Antrag des Herrn Kalms am 16. Oktober 1907 beschlossenen und am 30. Oktober 1907 gewühlten Kommission ist der Auftrag erteilt, darüber zu beraten und zu berichten, ob und in welcher Weise die Härten zu beseitigen oder zu mildern seien, die H 71 der Banordnung in bezng auf das Landgebiet enthalte.
Bei ihren Beratungen hat die Kommission die Eingabe des Vereins von Maurer- und Zimmermeistern von Bremen und Umgegend vom 11. Dezember 1906 und die Eingabe der Kammer für Landwirtschaft an den Senat vom 2. Februar 1907 als Material berücksichtigt.
Die Kommission hat anerkennen müssen, daß sehr triftige Gründe dafür gesprochen haben, derartige Bestimmungen, wie sie der K 71 trifft, in die Bauordnung aufzunehmen. Wenn man im Landgebiet eine dichte Bebauung mit mehrstöckigen Häusern an nicht in städtischer Weise ausgebildeten und nicht kanalisierten Straßen weiter zugelassen hätte, so würde, abgesehen von gesnndlichen Bedenken, die Gefahr entstanden sein, daß in nicht ferner Zeit weit von der Stadt abgelegene enggcbante Ansiedelungen im Landgebiet wegen der unhaltbar gewordenen Zustände mit unverhältnismäßig großen Opfern an die Stadt Hütten angeschlossen werden müssen.
Andererseits wurde aber mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß der tz 71 gewisse durch den gewallten Zweck nicht gebotene Härten enthalte, deren Beseitigung dringend wünschenswert sei. Als solche Härten wurden vor allem bezeichnet, daß eingeschossige Häuser ebenso behandelt würden wie mehrgeschossige, und daß Doppelhäuser nicht zugelassen seien. Man mache dadurch den doch durchaus wünschenswerten Bau von billigen, gesunden Arbeiterwohnnngen im Bremischen Gebiet unnötig schwer oder sogar unmöglich, und treibe entweder die Arbeiterbevölkernng aus dem Bremischen Gebiet in die benachbarten preußischen und oldenburgischen Landesteile, wo leichtere Banbedingungen beständen, oder begünstige den Ban von Mietskasernen.
Es wurde dabei besonders hervorgehoben, daß es im Interesse der bremischen Landgemeinden liege, eine seßhafte in eigenen Häusern wohnhafte Arbeiterbevölkernng zu haben.
Endlich wurde auch bemerkt, daß es eine ungerechtfertigte Zurücksetzung der Besitzer von zum Bauen geeigneten Ländereien im Landgebiet sei, wenn man durch unnötig scharfe Bestimmungen die Bautätigkeit im Landgebiet lahm lege.
Nachdem sich bei diesen Verhandlungen als die allgemeine Ansicht Herausgestellt hatte, daß es wünschenswert sei, zur Beseitigung der erwähnten Härten und Ünzutrüglichkeiten die Bestimmungen des H 71 der Bauordnung, soweit dies ohne Gefährdung seines Zweckes möglich sei, zu mildern, wurde zur Ausarbeitung bestimmter Vorschläge eine Snbkommission gewählt, deren Antrüge dann die Zustimmung der Kommision fanden.