Heft 
04.04.1912 - Mitteilung des Senats
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1912. April 4.

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Die Kostenberechnung und das Neubauprojekt für das neue Zollgebäude an 1>er Nordseite des Hafens I bei der Polizeiwache haben von der Hochbauinspektion noch nicht vorgelegt werden können. Die Genehmigung dieses Baues wird daher bis nach Vorlegung des Projekts vorbehalten bleiben müssen. Es wird sich nach vorläufigen Ermittelungen um einen Kostenbetrag von etwa 40 000 handeln.

Da -sich nach Anlage I die Gehalte und sachlichen Ausgaben auf den Betrag von 43 400 belaufen, die Vergütung vom Reich aber 36 540,54 beträgt, handelt es sich zunächst um eine Mehraufwendnng zu Lasten Bremens in Höhe von 6859,46 Diese Mehraufwendnng wird indessen im Laufe der Jahre dadurch nusgeglichen, daß für die baulichen Einrichtungen usw. alljährlich 11 v. H. der Gehalte vom Reich an Bremen vergütet werden, während in der Anlage ^ nur die Entschädigung für ein Jahr eingesetzt ist. Dasselbe gilt von den Baukosten für das neue Zollgebände an der Nordseite des Hafens I.

Die infolge Aufteilung der Zollabfertigungsstelle Zollausschluß I in die zwei ZollabfertigungsstellenZollausschlnß I, Ost" undZollausschluß I, West" mehr er­forderlich werdenden Diensträume sind in der Anlage L angegeben, mit der zugleich, vier Blatt Zeichnungen übergeben werden.

Die Bankosten sind von der Bauinspektion für Zollausschlnßgebiet und Holz­hafen auf 13 600 von der Hochbaninspektion II auf 950 ^ veranschlagt. Die Deputation für Häfen und Eisenbahnen und die Baudeputation, Abteilung Hochbau, haben sich mit den Vorlagen einverstanden erklärt.

Die in dem Erdgeschoß des Nebenbnreaus II (Südseite) an einen Beamten der Lagerhaus-Gesellschaft vermietete Wohnung ist von der Deputation für Häfen und Eisenbahnen zum 1. April 1912 gekündigt und wird für die Zwecke der Zoll­verwaltung so einzurichten sein, daß die Zollbeamten möglichst bald nach dem 1. April 1912 die Diensträume beziehen können.

Bis zur Fertigstellung des neuen Zollgebündes neben der Polizeiwache an der Nordseite des Hafens I würde sich die Unterbringung der für die Zollkasse an der Nordseite vorgesehenen Beamten im Verwaltungsgebäude am Hasen I er­möglichen lassen."

Der Senat hat den Antrügen der Zollkommission zugestimmt. Er ersucht die Bürgerschaft, ihre Genehmigung dazu zu erteilen, daß

1) die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß I in zwei selbständige Abfertigungs­stellen unter je einem Oberrevisor geteilt wird,

2) die für die unter 1 erwähnte Teilung veranschlagten Bankosten im Betrage von 14 550 und anderen sachlichen Kosten im Betrage von 3000 -S auf das Spezialbudget Nr. 77 der Zollverwaltung bewilligt werden,

3) die Genehmigung des Projekts und der Kosten für ein Zollgebände an der Nordseite des Hafens I vorbehalten bleiben,

4) folgende neue ruhegehaltsberechtigte Stellen:

1 Oberrevisor,

2 Oberkontrollenre,

2 Zollassistenten,

3 Revisionsaufseher,

1 Amtsdiener

-errichtet werden.

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