Heft 
27.11.1951 - Mitteilung des Senats
Seite
179
Einzelbild herunterladen
 

179

Inhaltsverzeichnis:

Mitteilung des Senats vom 27. November 1951. Verhandlung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 1951.

Mitgliederzahl des Senats ......................... S. 179 Vereidigung des Senats ........................... S. 181

Mitteilung des Senats vom 4. Dezember 1951. Entwicklung der Haushaltslage der Freien Hansestadt

Bremen und der Stadtgemeinde Bremen im ersten

Halbjahr des Rechnungsjahres 1951 .............. S. 179

Mitteilung des Senats

vom 2 7. November 195 1.

Mitgliederzahl des Senats.

Nach dem Gesetz über die Mitgliederzabi des Senats vom Da die Bürgerschaft in Aussicht genommen hat, 13 Senats- 29. November 1949 (Brem. Ges.-Bl. S. 231) besteht der Senat mitglieder zu wählen, muß dafür die gesetzliche Grundlage ge- aus 11 Mitgliedern. Durch Gesetz vom 12. Juni 1951 (Brem. schaffen werden. Der Senat legt daher der Bürgerschaft den Ges.'-Bl. S. 65) ist bestimmt, daß die durch den Rücktritt eines nachfolgenden Gesetzentwurf vor und ersucht die Bürgerschaft, Senatsmitgliedes freigewordene Stelle im Senat während der gemäß Artikel 99 der Bremischen Verfassung die Vorlage als Dauer der gegenwärtigen Wahlperiode der Bürgerschaft nicht dringlich zu behandeln, wieder besetzt werden solle. Mit der neuen Wahlperiode der Bürgerschaft würde daher das Gesetz vom 29. November 1949 wieder uneingeschränkt gelten.

Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats.

Vom .. Dezember 1951.

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

' § 1.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen besteht aus 13 Mit­gliedern.

. § 2.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 29. November 1951 in Kraft.

Bekanntgemacht im Auftrage des Senats. Bremen, den . . Dezember 1951.

Mitteilung des Senats

vom 4. Dezember 195 1.

Entwicklung der Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinde Bremen im ersten Halbjahr des Rechnungsjahres 1951.

Zu dem Beschluß der Bürgerschaft (Landtag) vom 28. Juni 1951, ihr vierteljährlich Bericht über die Einnahmen und Ausgaben zu erstatten, gibt der Senat folgende Darstellung der Entwicklung der Haushaltslage im ersten Halbjahr des Rechnungs­jahres 1951:

A. Freie Hansestadt Bremen.

I.

Im Bericht an die Bürgerschaft (Landtag) über die Haushalts­lage im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1951 ist das Verhältnis des Landessteueraufkommens in Bremen zum Gesamtsteueraufkommen aller Länder im Bundesgebiet seit 1949 aufgezeigt und damit das Abfallen des bremischen Landessteueraufkommens gegenüber dem Aufkommen in anderen Ländern dargelegt worden.

Nach den Aufkommens^Meldungen aller Länder ergab sich bis Ende September 1951 folgende Entwicklung:

Aufkommen aller Länder im Bundes­gebiet DM i. 1000

Aufkommen in

Bremen 1 DM i. 1000

Bremens Aufkommen im Verhältnis zum Bundes­aufkommen in v. H.

Rechnungsjahr 1949 6 925 469 139 798 2,01

Rechnungsjahr 1950 6 293 451 109 176 1,75 I. Halbjahr des

Rechnungsjahres 1951 3 889 455 58 869 1,51