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Mitteilung des Senats vom 28. September 1951. 2. Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verbreite-
1. Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Karolina- run 9 der Langemarckstraße .....................
straße — Ellhornstraße 2—14 und Am Wandrahm 12—22 ................................... S. 1S5
Mitteilung des Senats
vom 2 8. September 195 1.
1. Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Karolinastraße — Ellhornstraße 2-14 und Am Wandrahm 12-22.
Für das Gebiet zwischen Karolinastraße — Ellhornstraße 2—14 Die Deputation für das Bauwesen hat dazu den folgenden und Am Wandrahm 12—22 soll ein neuer Bebauungsplan fest- Bericht erstattet. Der Senat schließt sich diesem Bericht an und gesetzt werden. Der Bebauungsplan besteht aus Fluchtlinien- bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan zu beschließen, plan, Staffelbauplan, Gewerbeklassenplan und Plan für sonstige bauliche Bestimmungen.
Bericht der Deputal
Für die Durchführung des von Seiten der Anlieger beantragten Umlegungsverfahrens und in Anbetracht der vorliegenden Bauanträge ist es erforderlich, für das Gelbiet Karolinastraße ■— Ellhornstraße 2—14 und Am Wandrahm 12—22 einen Bebauungsplan, bestehend aus Fluchtlinienplan, Staffelbauplan, Gewerbeklassenplan und Plan über sonstigen baulichen Bestimmungen, durch Senat und Bürgerschaft beschließen zu lassen.
Soweit Änderungen gegenüber dem früheren Zustand vorgesehen 6ind, sind sie geringfügiger Natur und entsprechen dem vom Architekten Nadolle im Auftrage der Anlieger eingereichten Bebauungsvorschlag.
1. Der Fluchtlinienplan sieht geringfügige Vorgartenabtretun- gen vor zur Verbreiterung der Karolinastraße.
2. Die bisher für dieses Gebiet geltende Gewerbeklasse III soll — der Gewerbeklasse auf der Südwestseite der Straße „Am Wandrahm" entsprechend — auf IV herabgesetzt werden.
3. An Stelle der bisher an der Karolinastraße geltenden Baustaffel 3 und der Am Wandrahm geltenden Baustaffel 4 soll dem Bauantrag entsprechend die Baustaffel 2 neu festgesetzt werden.
Die Deputation hat in der Sitzung vom 3. Januar 1951 diesem Bebauungsplan zugestimmt und die Senatskommission für die Behandlung von Bebauungsplänen hat dessen öffentliche Auslegung gemäß § 2 Abs. 2 der Staffelbauordnung für die Dauer von zwei Wochen festgesetzt. (Bekanntmachung in der Tagespresse am 8. Juni 1951).
Daraufhin hat der Bebauungsplan in der Zeit vom 11. bis 24. Juni 1951 im Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht ausgelegen. In dieser Zeit ist ein Einspruch eingegangen, während ein zweiter Einspruch, der einen Gegenvorschlag enthält, nach Ablauf der Einspruchsfrist eingegangen ist. Es wird empfohlen, auch diesen als solchen anzuerkennen.
Nr. 1: Karolinastraße 11: Elise Rickless.
Es wird Einspruch erhoben gegen die Ausweisung eines weiteren Baugrundstückes unmittelbar neben dem Grundstück Karolinastraße 11, so daß dieses nicht mehr wie bisher am Ende der Hauszeile liegen und der auf den Hof führende Gang fortfallen würde. Die Einsprucherhebende erklärt sich außerdem auch nicht einverstanden mit dem etwaigen Vorschlag, ihr im Umlegungsverfahren das neu vorgesehene Grundstück am Ende der Hauszeile zuzuweisen, da dieses nach ihrer Meinung dem bestehenden Schulgebäude zu nahe liegen würde.
Die Ausweisung eines weiteren Grundstückes neben dem Grundstück Nr. 11 war in dem vom Architekten Nadolle eingereichten Plan nicht vorgesehen, sie wurde im weiteren Verlauf der Planung allerdings erforderlich, wenn nicht die Umlegung in Frage gestellt werden sollte und wenn alle Anlieger wieder ein Grundstück erhalten sollten.
n für das Bauwesen.
Die angeführten Gründe, die der Einsprucherhebenden die Zuweisung des neuen Grundstückes am Ende der Hauszeile für unannehmbar erscheinen lassen, können von Seiten der Bauyerwaltung nicht anerkannt werden. Das auf dem neuen Grundstück zu errichtende Gebäude würde mit einer Giebelseite immer noch 13 bis 15 m gegenüber 20 bzw. 22 m von dem Schulgebäude entfernt sein, die Gartenseite würde überhaupt keine Beeinträchtigungen und die Straßenseite (Süden) hinsichtlich des davor liegenden Freiraumes eine erhebliche Verbesserung erfahren. Außerdem sollte ein Einzelinteresse hinter den übergeordneten Belangen der Gesamtkonzeption zurückstehen.
Es wird empfohlen, den Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.
Nr. 2: Ellhornstraße 12/14: Karl Schäfer.
Der dem Einspruch beigefügte Gegenvorschlag sieht vor, die für den Verbindungsbau zwischen der Bebauung an der Ellhorn- Straße und Karolinastraße geplante Baustaffel 1 nach 2 zu ändern und die Fluchtlinie für diesen Verbindungsbau ohne Versatz an die Bebauung der Karolinastraße heranzuführen. Außerdem wird gebeten, auf die im Plan für sonstige bauliche Bestimmungen als „nur mit Garagen bebaubar" ausgewiesene Fläche zu verzichten, da der Einsprucherhebende Einstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge in der Hofuntenkellerung schaffen möchte.
Bei inzwischen stattgefundenen Besprechungen hat der vom Einsprucherhebenden beauftragte Architekt Nadolle den im Einspruch gemachten Gegenvorschlag widerrufen und vorgeschlagen, den Plan in der im beigefügten Deckblatt ersichtlichen Weise abzuändern. Danach soll nunmehr die als erdgeschossig bebaubar ausgewiesene Fläche in einer Breite, von 3 bzw. 7 m senkrecht zur Straße an der Grenze zum Grundstück Karolinastraße 3 verlaufen und der Hofraum mit einer wenigstens 2,20 m hohen Mauer zur Straße hin abgeschlossen werden. Die Bestimmung, wonach die erdgeschossig bebaubare Fläche nur mit Garagen bebaubar sei, soll nach dem erneuten Vorschlag ebenfalls nicht beibehalten werden.
Es wird empfohlen, dem Einspruch in der Form stattzugeben, daß der Bebauungsplan dem letzten Gegenvorschlag des Architekten Nadolle entsprechend abgeändert werden soll. Aus den beigefügten Deckblättern ist diese Änderung ersichtlich.
Die Deputation bittet Senat und Bürgerschaft, die Einsprüche in der vorstehenden Form zu erledigen und den Bebauungsplan zu beschließen.
gez. T h e i 1 gez. Osterloh
Vorsilzer Sprecher