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Inhaltsverzeichnis:
Mitteilung des Senats vom 6. Januar 1950.
1. Weihnachtsbeihilfe für Beschäftigte der Besatzungsmacht.......................................... S. 1
2. Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes Mitglied des Beirats bei dem Ortsamt Huchting sowie im Beirat
der inneren Verwaltung......................... S. 1
Mitteilung des Senats
vom 6. Januar 195 0.
Mitteilung des Senats vom 14. Januar 1950.
Antrag, betreffend Wegfall der Vergütungsgruppe
X TO. A........................,................ S. 2
Beschlüsse der Bürgerschaft vom 12. Januar 1950 ____ S. 2
1. Weihnachtsbeihilfe für Beschäftigte der Besatzungsmacht.
Auf den Beschluß der Bürgerschaft vom 15. Dezember 1949 (vergl. Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft Seite 293) betreffend Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe an d-e Beschäftigten der Besatzungsmacht wird wie folgt berichtet:
Arbeitgeber aller deutschen Zivilbeschäftigten der amerikanischen Besatzungsmacht ist die US-Army, die auch die Berechnung und Auszahlung der Gehälter und Löhne durch eigene Lohnstellen vorn mmt und dabei an einen vom Hauptquartier der U3-Army aufgestellten und von OMGUS genehmigten Haushalt gebunden ist. Die deutschen Behörden haben dabei nur insofern mitzuwirken, als sie den amerikanischen Lohnstellen die für die Auszahlung erforderlichen Geldbeträge auf Anforderung gegen Vorlage genehmigter Lohnlisten in einer Summe zur Verfügung stellen müssen.
Sowohl die Dienststellen der alliierten Hohen Kommission und des Landeskommissariats, als auch die örtlichen und zentralen Dienststellen der US-Army haben erst vor kurzem wieder mehrfach darauf hingewiesen, daß die der US-Army zur Verfügung stehenden Besatzungszwangslastenmittel eine weitere Lohnerhöhung oder sonstige Zuwendungen für die Beschäftigten der Besatzungsdienstslellen nicht zulassen. Erst nach langw.er gen Verhandlungen ist es gelungen, die Genehmigung der Besatzungsmacht für die Gewährung der gleichen Lohn- und Gehaltszulagen für diese Beschäftigten zu erhalten, die den Angestellten und Arbeitern der bremischen Behörden mit Wirkung_vom
1. April 1949 gezahlt werden. Bei der abschließenden Besprechung hierüber, d e Ende Oktober d. J. im Büro des amerikanischen Hohen Kommissars in Frankfurt stattgefunden hat und bei der der genannten Lohn- und Gehaltserhöhung grundsätzlich zugestimmt wurde, ist von den Vertretern der Besatzungsmacht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß bis zum 31. März 1950 weder einer weiteren Lohnerhöhung noch irgend einer Beihilfezahlung zugestimmt werden könne, da d e der US-Army zur Verfügung stehenden DM-M ttel hierfür nicht ausreichen würden.
Um den Angestellten und Arbeitern aer Besatzungsmacht einen gewissen Ausgleich daiür zu geben, daß ihnen eine Weih- nachtsbeihilfe nicht gezahlt werden kann, sind von den amerikanischen Dienststellen Vorkehrungen getroften worden, daß die Berechnung der sich aus der bis zum 1. April 1949 rückwirkenden Erhöhung ergebenden Nachzahlung trotz der verhältn s- mäßig kurzen Zeit so beschleunigt wurde, daß die Beträge noch vor Weihnachten ausgezahlt werden konnten. Die sich aus diesen Erhöhungen ergebenden Nachzahlungen beiiefen sich nach Auskunft des amerikanischen Lohnamts Bremen auf durch- schn ttlich 120 DM, wobei die finanziell schwächsten Kreise, wie z. B. die htafenaibeiter, teilwe se Beträge von b s zu 300 UM nachgezahlt erhielten.
Bei dieser Sach.age glaubt der Senat davon Abstand nehmen zu müssen, erneut bei der Landeskommision wegen der Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe für die Beschäftigten der Be- satzungsmacht vorstellig zu werden.
2. Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes Mitglied des Beirats bei dem Ortsamt Huchting sowie im Beirat der inneren Verwaltung.
Für das ausgeschiedene M : tglied des Beirats bei dem Ortsamt Huchting und des Be rats der inneren Verwaltung, Johannes Arndt (SPD), ist eine Ersatzwahl erforderlich geworden. Nach Anhörung des zuständigen Ortsamtsleiters gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über Ortsämter und Außenstellen der bremischen Verwaltung vom 14. Dezember 1946 (Ges.-Bl. S. 117) und im Benehmen mit der SPD wird für die Ersatzwahl für den Beirat beim Ortsamt Huchting
der kaufmännische Angestellte Walter L ö b e r t, geb. 7. 7. 1912. Bremen-Huchting, Auf den Kahlken 6, in Vorschlag gebracht.
Für den Beirat der inneren Verwaltung w'rd gemäß § 21 Abs. 3 des genannten Gesetzes im Benehmen mit der SPD für die Ersatzwahl als Vertreter des linken Weserufers
der Obermaschinenmeister Heinridi F 1 o h r, geb. 27. 10. 1901, Bremen-Huchting, Am Vorfeld 56, vorgeschlagen.
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle die Ersatzwahl dem Vorschlage entsprechend vornehmen.
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