Heft 
02.07.1952 - Beschlüsse der Bürgerschaft
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Zur weiteren Vorbereitung und Durchführung dieses Pro­jektes, sowie zur künftigen Verwaltung und Instandhaltung ist die Frage eines verantwortlichen Trägers von Wichtigkeit. Der Ausschuß ist der Auffassung, hiermit den Landesverband der Kleingärtner Bremens e. V. zu beauftragen und einen dies­bezüglichen Vertrag abzuschließen.

Der Ausschuß befaßte sich ferner mit der Art der Erhebung des Wohnlaubenentgeltes in Bremen. Auf Grund des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten-Pachtlandordnung wird für die ständige Benutzung von Wohnungen in Kleingärten von den privaten Grundeigentümern fast allgemein eine Gebühr er­hoben, während die Stadt Bremen hiervon keinen Gebrauch machte. Die Höhe der Gebühr ist DM 20,— und ist vom Stadt­planungsamt festgesetzt. Der Ausschuß ist der Artsicht, daß die Erhebung des Wohnlaubenentgelts für private, städtische und staatliche Grundstücke einheitlich geregelt werden sollte und

die daraus erzielte Einnahme zur Instandhaltung und Ver­besserung des Kleingartengeländes verwendet werden sollte.

Der Sonderausschuß für Parzellenfragen beantragt:

1. für den Bau einer Wasserleitung im Waller-Blocklander Par­zellengebiet DM 200 000,— im Wege der Vorfinanzierung

. durch die Stadt Bremen bereitzustellen;

2. die vertragliche Regelung betr. Verwaltung und Instand­haltung der Anlage sowie der Teilkostenaufbringung durch die Kleingartenbewohner mit dem Landesverband der Klein­gärtner Bremens e. V. zu treffen;

3. den Senat zu ersuchen, eine einheitliche Erhebung des Wohn­laubenentgeltes zu veranlassen mit der Maßgabe, daß der Ertrag zweckgebunden zur Instandhaltung und Verbesserung des Kleingartengeländes Verwendung findet.

(gez.) Josef Böhm Vorsitzender.

Mitteilung des Senats

Vom 4. Juli 195 2.

Fluchtlinienplan, Staffelbauplan und Gewerbeplan für einen Teil der Richthofenstraße, der Heriwardstraße und der Planstraße A—B in Bremen-St. Magnus.

Für einen Teil der Richthofenstraße, für die Heriwardstraße . und für die Planstraße A—B in Bremen-St. Magnus sollen Flucht­linienplan, Staffelbauplaii und Gewerbeplan festgesetzt werden.

Die Deputation für da6 Bauwesen hat hierzu den folgenden Bericht erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Bürgerschaft, die Pläne zu beschließen.

Bericht der Deputation für das Bauwesen.

Zur Bearbeitung von Bauanträgen und zur Weiterführung der vom Senat für das Gebiet zwischen Richthofenstraße, Heriward­straße und Planstraße A—B in Bremen-St. Magnus bereits be­schlossenen Umlegung ist es erforderlich, einen Fluchtlinien­plan, Staffelbauplan und Gewerbeklassenplan von Senat und Bürgerschaft beschließen zu lassen.

Es handelt sich in diesem Falle zum großen Teil um die förmliche Beschließung eines bereits vorhandenen Zustandes. Die dort gebaute Siedlung wurde von der Wehrmacht bereits vor dem Jahre 1939 angelegt. Die Festsetzung von Fluchtlinien, Staffeln und Gewerbeklassen ist damals nicht veranlaßt worden.

Im Fluchtlinienplan werden Vorgärten und Bebauungstiefen sowie die teilweise Änderung einer Planstraße beschlossen.

Im Staffelbauplan sind, dem Baubestand entsprechend, die Baustaffeln 1 a und 2 a ausgewiesen worden. Der Gewerbeplan sieht für die Richthofenstraße Gewerbeklasse III und für das übrige Gebiet Gewerbeklasse IV vor.

Soweit im Verfolg dieser Planung Kosten entstehen, werden diese von den Anliegern zu tragen sein. Es ist lediglich vor­gesehen, die anfallenden Straßenbaukosten (kurzfristig für die Planstraße A-^B DM 23 000, langfristig für die Heriwardstraße DM 29 000) von seiten der Stadtgemeinde zu verauslagen und diese nach Fertigstellung der Straßen von den Anliegern zu­rückerstatten zu lassen.

Der Bebauungsplan hat gem. Beschluß der Senatskommission für die Behandlung von Bebauungsplänen in der Zeit vom 27. 3. — 10. 4. 1952 im Bauamt Bremen-Nord öffentlich aus­gelegen. Einspruch wurde nicht erhoben.

; Die Deputation bittet Senat und Stadtbürgerschaft, die Pläne nunmehr zu beschließen.

(gez.) T h e i 1 (gez.) R e h fb e r g

Vorsitzer. Sprecher.

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Schünemann-Druck Bremen A 2408