- 6
Verhandlung der Bürgerschaft
vom 16. Januar 195 2.
Vereidigung von Frau Senator Annemarie Mevissen.
Frau Senator Annemarie Mevissen leistet gemäß Artikel 109 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen den folgenden Eid:
„Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen."
Das schwöre ich!
Beschlüsse der Bürgerschaft
vom 16. Januar 195 2.
A. Tagesordnung der Stadtbürgerschaft.
1. Mitteilung des Senats vom 4. Jan. 1952:
1. Enteignung von Grundstücken an der Schönebecker Straße, St.-Magnus-Straße, Zwinglistraße, Calvinstraße, Lutherstraße, Lesumer Straße, Wiechmann- straße und Landwehrstraße zugunsten der Stadtgemeinde Bremen für die Errichtung von Wohnbauten aus den vom Bundesminister für Wohnungsbau zur Verfügung gestellten ERP-Mitteln.
Die Stadtbürgerschaft stimmt der Vorlage des Senats zu.
2. Antrag 40: *
Die Bürgerschaft wolle beschließen:
Der Senat wird ersucht, der Rückführung der evakuierten Bremer gegenüber den Heimatvertriebenen bis auf weiteres den Vorrang zu geben.
Dazu
Zusatzantrag zum Antrag 40.
Die Bürgerschaft wolle beschließen:
Der Senat wird gebeten, .bei den zuständigen Stellen des Bundes dahingehend zu wirken, daß die rückkehrenden evakuierten Bremer auf die Umsiedlerquote angerechnet werden können.
Der Antrag und der Zusatzantrag werden an die Deputation für das Wohnungswesen überwiesen.
B. Tagesordnung der
1. Bericht des Verlassungs- und Geschäftsordnungsausschusses:
a) Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Paul Hecker, Bremerhaven-Lehe.
Die Bürgerschaft stimmt der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Paul Hecker zu.
b) Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Richard Boljahn, Bremen.
Die Bürgerschaft lehnt die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Richard Boljahn ab.
2. Mitteilung des Senats vom 4. Dez. 1951:
Entwicklung der Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinde Bremen im ersten Halbjahr des Rechnungsjahres 1951.
Die Bürgerschaft (Landtag) und die Stadtbürgerschaft nehmen die Mitteilung des Senats dankend entgegen.
erschaft (Landtag).
3. Mitteilung des Senats vom 18. Dez. 1951:
2. Zweite Durchführungsverordnung zum Wahlgesetz.
Dazu
Antrag Ahlers und Fraktion (DR). Die Bürgerschaft wolle beschließen:
§ 2 Abschnitt 2 der Zweiten Durchführungsverordnung
zum Wahlgesetz erhält folgende Fassung:
Die Mitglieder des Wahlprüfungsgerichtes erhalten ihre
notwendigen Barauslagen und etwaige Erwerbsausfälle
ersetzt.
Die Bürgerschaft stimmt der Vorlage des Senats in der so geänderten Form zu.
4. Mitteilung des Senats vom 4. Jan. 1952:
2. Kohlenversorgungslage. Kürzung des Kohlenkontingents der bremischen Behörden.
Die Bürgerschaft nimmt die Mitteilung des Senats dankend entgegen. Ein Ausschuß für Hausbrandversorgung wird abgelehnt.