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24.04.1918 - Beschluß der Bürgerschaft
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1918. April 24. 26.

40. Neufassung der Bekanntmachung, betreffend die Erhebung einer

Hafenbahnfracht.

Die Bürgerschaft genehmigt ebenfalls den vorgelegten Gesetzentwurf (Berhdlgn. S. 366).

41. Antrag, betreffend die Nacht- und Sonntagsarbeit in den Bäckereien.

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Polizeidirektion mit einem Berichte darüber zu beauftragen, durch welche Maßnahmen sich die strengere Jnnehaltung der das Nachtbackverbot für die Bäckereien betreffenden Verordnungen sichern läßt, ferner darüber, ob es sich empfiehlt, die Sonntagsarbeit in den Bäckereibetrieben zn verbieten.

Zugleich ersucht sie den Senat, die zuständigen Behörden mit einem Bericht darüber zu beauftragen, ob es sich empfiehlt, die Mehlliefernngen an die Bäckereien alle vierzehn Tage, anstatt wie bisher am Freitag schon am Dienstag vorzunehmen.

Mitteilung des Senats

vom 26. April 1918.

1. Ueubau eines Gerichts- und Amtsgefängniffes in Kremerhaven.

2. Erwerb von Straßengrund an der Loignystratze.

3. Vorlage eines Gesetzes, betreffend Abgabe für die Straßenreiniqung

und die Müllabfuhr.

4. Ucuanlagen von Straßen.

Zu den obengenannten Gegenständen stimmt der Senat dem Beschlusse der Bürgerschaft vom 24. April d. I. zu.

5. Einkommensteuer für 1918,

Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Vermögenssteuer.

Die Steuerdeputation hat über den in der Überschrift bezeichneten Gegenstand einen Bericht erstattet, den der Senat der Bürgerschaft mit dem Bemerken hierneben zugehen läßt, daß er seine Erklärung nachfolgen lassen wird.

Anlage.

Bericht.

In den Voranschlag für 1918 ist die Einkommensteuer mit den vorjährigen Steuersätzen von 8 und 7Ü2 Einheiten in Einnahme gestellt. Trotzdem ergibt sich ein Fehlbetrag von 7 314 925 der bei den Budgetberatungen vielleicht noch um etwa Vierhunderttausend Mark herabgemindert werden kann. Die Not­wendigkeit, für das Rechnungsjahr 1918 die Einkommensteuer mit denselben Steuer­sätzen wieder zu erheben, wie im Jahre 1917, bedarf hiernach keiner weiteren Dar­legung. Ebensowenig wird bezweifelt werden können, daß die in den letzten Rechnungs­jahren erhobenen Zuschläge zur Einkommensteuer im Jahre 1918 nicht nur wieder erhoben, sondern daß sie znr Deckung des Fehlbetrages noch weiter erhöht werden müssen. Denn in ihrer bisherigen Höhe lassen die Zuschläge für das Jahr 1918 nur einen Ertrag von 5 000 000 .H erwarten, der zur Deckung des anschlags- mäßigen Fehlbetrages bei weitem nicht ausreicht. Der bisher befolgte Grundsatz, die weniger bemittelten Volkskrcise in dieser schweren Zeit mit neuen Steuerlasten zu verschonen, wird auch jetzt nicht verlassen werden dürfen. Er wird sogar dahin zn erweitern sein, daß auch den Steuerpflichtigen mit mittlerem Einkommen neue Steuerlasten nicht aufgebürdet werden dürfen. Die Steuerdeputation empfiehlt des­halb, den Zuschlag für die ersten tausend Mark des Steuerbetruges unverändert zu