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17.11.1952 - Bürgerschaftsdrucksache Nr. 18
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daß Mütter und Kinder aus Familien, deren Gesamteinkommen bereits länger als zwei Jahre nicht mehr als 10% über dem Fürsorgerichtsatz liegt, einen vierzehntägigen Erholungsaufenthalt erhalten. 4. 11. 1952. gez. Schneider und Fraktion (DP)

6. Antrag des nichtständigen Ausschusses

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

1. Artikel 92 erhält folgenden 4. Absatz:

Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft ist Dienstvorgesetzter aller im Dienste der Bremischen Bürgerschaft stehenden Personen, er stellt sie ein und entläßt sie. Dabei hat er den Stellenplan zu beachten."

2. Artikel 118 Absatz II Satz 1 erhält folgende Fassung: 1 Soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt, ist der Senat Dienstvorgesetzter aller im Dienste der Freien Hansestadt Bremen stehenden Personen, er stellt sie ein und entläßt sie."

30. 10. 1952. gez. A. Hagedorn

7. Anfrage

Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat um Auskunft:

1. Sind dem Senat die unmöglichen Verkehrsverhältnisse an der Endstation Vulkanstraße der Straßen­bahn bekannt?

2. Woran ist die in der Tagespresse angekündigte Verlängerung der Linie 16 bis zur Ochtumbrücke gescheitert?

3. Werden z. Z. noch Verhandlungen mit der Bremer Straßenbahn AG. gepflegt und wie hoch belaufen sich eventuell die anteiligen Kosten der Stadtgemeinde?

Schriftliche Antwort genügt.

3. 11. 1952. gez. Meyer, Heinz, und Fraktion (SPD)

8. Anfrage

Der Senat wird 1 um Auskunft ersucht,

in welchem Umfange im Zuge des Fortschreitens der Stadtplanung seit dem 1. Oktober 1951 von dem damaligen Stand der Bausperren Freigaben erfolgt sind. Schritliche Antwort erbeten.

4. 11. 1952. gez. Dr. Weiß und Fraktion (DP)

9. Antrag 130

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, im Interesse einer geordneten Verwaltungsrechtspflege in Wohnungssachen der Bürgerschaft baldigst den durch §§ 10, 53 bis 03 des Bundesverwaltungsgerichts­gesetzes erforderlich gewordenen Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Bremischen Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wohnungssachen vom 11. 10. 1948 (Brem. Ges. Bl. S. 201), in der Fassung des Gesetzes vom 7. 12. 1951 (Brem. Ges. Bl. S. 123) vorzulegen. Es wird ersucht, bei der Neu­fassung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Gesetzgebung in anderen Bundesländern zu über­prüfen, wie weit die Einrichtung von Wohnungsausschüssen gemäß dem der Bürgerschaft vorliegenden Antrag 89 (Bürgerschaftsdrucksache Nr. 13) eine Vereinfachung des Rechtsmittelzuges zur Vermeidung übermäßig langen Leerstehens von Wohnräumen zu rechtfertigen vermag. 29. 10. 1952. gez. Kühne und Fraktion (CDU)

io. Antrag 131 .

Die Bürgerschaft wolle beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, bei dem Hauptwohnungsamt in Bremen die Einrichtung einer amt­lichen Wohnungstauschzentrale zu veranlassen, die insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen hat:

1. Entgegennahme von Tauschanträgen,

2. Vermittlung von Tauschangeboten,

3. Bearbeitung der hierzu erforderlichen wohnungsamtlichen Maßnahmen.

29. 10. 1952. gez. Elisabeth Loesche und Fraktion (CDU)

11. Antrag 132

Die Stadtbürgerschaft wolle beschließen:

Die Stadtbürgerschaft ersucht den Senat, der Stadtbürgerschaft beschleunigt eine geeignete Vorlage nach Maßgabe folgender Grundsätze zur Beschlußfassung zuzuleiten: