BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
9. Wahlperiode
Drucksache 9 / 910
(zu Drs. 9/886) 06. 11. 78
Antwort des Senats zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 4. Oktober 1978 (Drs. 9/886)
Mögliche Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 1979
Zu 1.:
Der Senat sieht in dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steueränderungsgesetz 1979 ein zweckmäßiges Instrument, um den auf dem Bonner Weltwirtschaftsgipfel zugesagten Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr der weltweiten Störungen des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu leisten. Der Senat steht den in der Entwurfsfassung enthaltenen einnähme- und ausgabewirksamen Maßnahmen im Grundsatz positiv gegenüber. Die Vorschläge der Bundesregierung sind in ihrer Gesamtheit geeignet, ein höheres Maß an steuerlicher Gerechtigkeit herbeizuführen und der Wirtschaftskonjunktur neue Impulse zu vermitteln. Insgesamt hält der Senat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1979 und die darin gesetzten Prioritäten für ausgewogen.
Beim gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens lassen sich noch keine abschließenden Angaben darüber machen, wie hoch die voraussichtlichen Steuerausfälle der Gebietskörperschaften im Lande Bremen sein werden. Da der Bundesrat am 27. Oktober 1978 den Vermittlungsausschuß angerufen hat, ist heute noch nicht abzusehen, in welcher Form das Steueränderungsgesetz 1979 letztlich beschlossen werden wird.
Vorläufig läßt sich nur sagen, daß •— bei Zugrundelegung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Oktober 1978 — im Jahre 1979 bei den bremischen Gebietskörperschaften die Steuerausfälle etwa 70 Millionen DM ausmachen werden und im Jahre 1980 eine Größenordnung von etwa 65 Millionen DM erreichen werden. Bei der Ausfallzahl 1980 ist der mögliche Ausfall wegen Abschaffung der Lohnsummensteuer noch unberücksichtigt geblieben, da insoweit ein besonderes Bundesgesetz den Inkrafttretenszeitpunkt und die Ausgleichslösung regeln soll.
Der Senat wird alsbald nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens zum Steueränderungsgesetz 1979 geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, die entstehenden Steuerausfälle aufzufangen.
Der jüngste Ausgleichsvorschlag des Bundesministers der Finanzen beinhaltet ein Kombinationsmodell mit im wesentlichen folgenden Elementen:
— Erhöhung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer von 14 v. H. auf 15 v. H. ;
— Senkung der Gewerbesteuerumlage von 120 v. H. auf 106 v. H.j
— Eigenkompensation der betroffenen Gemeinden durch angemessene Erhöhung ihrer Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital (um 15 v. H.).
Dieses Modell würde für die Gebietskörperschaften im Lande Bremen im Jahre 1980 insgesamt einen Ausfall von etwa 40 Millionen DM mit sich bringen. Der Senat wird deshalb versuchen, entscheidende Verbesserungen dieses Modells zu erreichen.
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
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