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06.11.1978 - Drucksache 9/910
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Landtag

9. Wahlperiode

Drucksache 9 / 910

(zu Drs. 9/886) 06. 11. 78

Antwort des Senats zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP vom 4. Oktober 1978 (Drs. 9/886)

Mögliche Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 1979

Zu 1.:

Der Senat sieht in dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuerände­rungsgesetz 1979 ein zweckmäßiges Instrument, um den auf dem Bonner Welt­wirtschaftsgipfel zugesagten Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr der weltweiten Störungen des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu leisten. Der Se­nat steht den in der Entwurfsfassung enthaltenen einnähme- und ausgabewirk­samen Maßnahmen im Grundsatz positiv gegenüber. Die Vorschläge der Bundes­regierung sind in ihrer Gesamtheit geeignet, ein höheres Maß an steuerlicher Ge­rechtigkeit herbeizuführen und der Wirtschaftskonjunktur neue Impulse zu ver­mitteln. Insgesamt hält der Senat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1979 und die darin gesetzten Prioritäten für ausgewogen.

Beim gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens lassen sich noch keine abschließenden Angaben darüber machen, wie hoch die voraussichtlichen Steuer­ausfälle der Gebietskörperschaften im Lande Bremen sein werden. Da der Bundes­rat am 27. Oktober 1978 den Vermittlungsausschuß angerufen hat, ist heute noch nicht abzusehen, in welcher Form das Steueränderungsgesetz 1979 letztlich be­schlossen werden wird.

Vorläufig läßt sich nur sagen, daß •— bei Zugrundelegung des Gesetzesbeschlus­ses des Deutschen Bundestages vom 20. Oktober 1978 — im Jahre 1979 bei den bremischen Gebietskörperschaften die Steuerausfälle etwa 70 Millionen DM aus­machen werden und im Jahre 1980 eine Größenordnung von etwa 65 Millionen DM erreichen werden. Bei der Ausfallzahl 1980 ist der mögliche Ausfall wegen Ab­schaffung der Lohnsummensteuer noch unberücksichtigt geblieben, da insoweit ein besonderes Bundesgesetz den Inkrafttretenszeitpunkt und die Ausgleichslö­sung regeln soll.

Der Senat wird alsbald nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuer­änderungsgesetz 1979 geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, die entste­henden Steuerausfälle aufzufangen.

Der jüngste Ausgleichsvorschlag des Bundesministers der Finanzen beinhaltet ein Kombinationsmodell mit im wesentlichen folgenden Elementen:

— Erhöhung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer von 14 v. H. auf 15 v. H. ;

— Senkung der Gewerbesteuerumlage von 120 v. H. auf 106 v. H.j

— Eigenkompensation der betroffenen Gemeinden durch angemessene Erhöhung ihrer Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital (um 15 v. H.).

Dieses Modell würde für die Gebietskörperschaften im Lande Bremen im Jahre 1980 insgesamt einen Ausfall von etwa 40 Millionen DM mit sich bringen. Der Senat wird deshalb versuchen, entscheidende Verbesserungen dieses Modells zu erreichen.

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Anker-Druck Bremen