2044
Bremische Bürgerschaft (Landtag) — 9. Wahlperiode — 31. Sitzung am 20. 1. 77
zu überdenken und möglicherweise dem in dem Entwurf niedergelegten Vorschlag zuzustimmen."
Der Deutsche Beamtenbund hat sich für mich erstaunlicherweise zu diesem Problem des Paragraphen 4 überhaupt nicht geäußert!
Lediglich der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte hat sich gegen eine Änderung des Paragraphen 4 ausgesprochen und vom „Abbau des sozialen Besitzstandes" gesprochen.
Die Mitglieder der Deputation für öffentliches Dienstrecht haben die Änderung der Bremischen Beihilfeverordnung nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen. Alle drei Fraktionen!
Insbesondere wurde ausführlich über den Paragraph 4 diskutiert, alle waren sich einig: Unser Gesundheitswesen ist so gut! Eine Änderung ist wünschenswert und auch zumutbar.
Um so mehr wundert es mich, daß die CDU-Fraktion heute einen Änderungsantrag bringt, der genau die alte Regelung wieder vorsieht.
Verdeutlichen wir uns doch einmal, was denn die CDU mit ihrem Änderungsantrag eigentlich bezweckt! Sie will längst überholte, zudem kostenträchtige Privilegien neu beleben und zementieren, die sie offenbar in einem „Rückfall" ins soziale Denken seinerzeit selbst mit abgebaut hat.
Ich habe gemerkt, als Herr Dr. Cassens hier sprach, daß die Kollegen aus der freien Wirtschaft beziehungsweise besser gesagt „aus dem nichtöffentlichen Dienst" hier nicht sehr aufmerksam zugehört haben, und zwar die Kolleginnen und Kollegen aller drei Fraktionen hier im Hause. Mir ist dabei aufgegangen, daß wahrscheinlich den Kolleginnen und Kollegen außerhalb des öffentlichen Dienstes gar nicht deutlich geworden ist, was denn die CDU mit ihrem Antrag eigentlich bezweckt und will.
Sie wissen wahrscheinlich gar nicht, was bisher der öffentliche Dienst an Vergünstigungen hatte oder hat. Aber das sind fachbezogene Probleme, die hier nicht ausgesprochen werden und die man auch nicht hören will. Ich möchte darum einmal den Versuch unternehmen, für alle im Hause zu verdeutlichen, was diese Beihilfen denn überhaupt sind.
Eigentlich sagt schon das Wort Beihilfe, daß es eine „Bei-Hilfe", eine zusätzliche Hilfe ist, eine zusätzliche Leistung des Staates für seine Arbeitnehmer. Die Beihilfe in dieser Form wurde 1942, als das Durchschnittseinkommen im öffentlichen Dienst unter 200 DM lag, als Ablösung einer Notstandsregelung eingeführt.
(Beifall bei der SPD)
35 Jahre danach haben sich Gott sei Dank auch für den öffentlichen Dienst die Einkommensverhältnisse positiv verändert.
Die Gesundheitspolitik in Bremen ist dank sozialdemokratischer Gesundheitssenatoren
(Abg. Hardegen [CDU]: Und der Arbeit der CDU, haben Sie das vergessen? Wir haben auch CDU-Senatoren gehabt!)
und besonders tüchtiger Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Deputation — damit meine ich alle drei Fraktionen — so fortschrittlich, daß wir heute mit vollem Recht sagen können: Es gibt keine Unterschiede mehr in der Qualität der medizinischen Versorgung, oder wollen Sie das vielleicht bestreiten? Wollen Sie sagen, daß die medizinische Versorgung in der allgemeinen Pflegeklasse nicht so gut ist wie wenn man von einem Chefarzt versorgt wird? Wollen Sie das im Ernst behaupten?
(Abg. Hardegen [CDU]: Machen Sie doch nicht wieder Klassenkampf!)
Nach unseren Feststellungen besteht zur Zeit nur noch ein Unterschied in der Unterbringung, und zwar in der Unterbringung in der allgemeinen Pflegeklasse zu der Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern, die sich ein Privatpatient erkaufen kann.
Ich weiß nicht — das müßte Ihnen vielleicht auch besser Frau Hänecke sagen —, ob tatsächlich die Gesundheitspolitiker versagt haben. Wir jedenfalls, die SPD-Fraktion, glauben unseren Gesundheitspolitikern, die uns seit Jahren schon versichert haben, daß alle Patienten in den bremischen Kliniken gleichmäßig behandelt und gut versorgt werden.
(Beifall bei der SPD — Abg. Marianne Hänecke [CDU]: Wir haben daran erhebliche Zweifel!)
Wir sind auch nicht der Meinung der CDU-Fraktion, daß nur durch die privat erkauften Leistungen oder durch die Leistungen in einer Privatklinik die Patienten menschenwürdig behandelt werden.
Wenn nur der Privatpatient, der sich Leistungen erkaufen kann, in den bremischen Krankenhäusern gut behandelt würde, ginge dieser Vorwurf nicht nur an die Ärzteschaft, sondern insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Deputation.
Das allerdings wäre ein schlimmer Vorwurf, und dieser Vorwurf wäre auch durch eine Änderung der Beihilfeverordnung nicht zu beseitigen. In der Konsequenz würde er letztlich bedeuten, daß jedem Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes eine weniger gute Behandlung zuzumuten ist, die im öffentlichen Dienst Beschäftigten aber eine Sonderbehandlung erfahren sollen.
(Beifall bei der SPD)
Diese Sonderbehandlung sollte dann auch noch der Steuerzahler bezahlen! Ich weiß nicht, was die Kolleginnen und Kollegen aus der Privatwirtschaft dazu sagen. Bremen ist übrigens das einzige Bundesland, das mit der Beihilfe auch nach der neuen Verordnung Beiträge zur Krankenversicherung und den Krankenkassen mit 50 Prozent bezuschußt.
(Glocke)
Präsident Dr. Klink: Sind Sie bereit, eine Zwischenfrage anzunehmen?
Abg. Anneliese Leinemann (SPD): Ja, gern!