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20.01.1977 - Plenarprotokoll - 31. Sitzung
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Bremische Bürgerschaft (Landtag) 9. Wahlperiode 31. Sitzung am 20. 1. 77

zu überdenken und möglicherweise dem in dem Ent­wurf niedergelegten Vorschlag zuzustimmen."

Der Deutsche Beamtenbund hat sich für mich er­staunlicherweise zu diesem Problem des Paragra­phen 4 überhaupt nicht geäußert!

Lediglich der Verein Bremischer Richter und Staats­anwälte hat sich gegen eine Änderung des Para­graphen 4 ausgesprochen und vomAbbau des sozialen Besitzstandes" gesprochen.

Die Mitglieder der Deputation für öffentliches Dienstrecht haben die Änderung der Bremischen Bei­hilfeverordnung nach ausführlicher Diskussion ein­stimmig beschlossen. Alle drei Fraktionen!

Insbesondere wurde ausführlich über den Para­graph 4 diskutiert, alle waren sich einig: Unser Ge­sundheitswesen ist so gut! Eine Änderung ist wün­schenswert und auch zumutbar.

Um so mehr wundert es mich, daß die CDU-Frak­tion heute einen Änderungsantrag bringt, der genau die alte Regelung wieder vorsieht.

Verdeutlichen wir uns doch einmal, was denn die CDU mit ihrem Änderungsantrag eigentlich be­zweckt! Sie will längst überholte, zudem kostenträch­tige Privilegien neu beleben und zementieren, die sie offenbar in einemRückfall" ins soziale Denken seinerzeit selbst mit abgebaut hat.

Ich habe gemerkt, als Herr Dr. Cassens hier sprach, daß die Kollegen aus der freien Wirtschaft bezie­hungsweise besser gesagtaus dem nichtöffentlichen Dienst" hier nicht sehr aufmerksam zugehört haben, und zwar die Kolleginnen und Kollegen aller drei Fraktionen hier im Hause. Mir ist dabei aufgegangen, daß wahrscheinlich den Kolleginnen und Kollegen außerhalb des öffentlichen Dienstes gar nicht deutlich geworden ist, was denn die CDU mit ihrem Antrag eigentlich bezweckt und will.

Sie wissen wahrscheinlich gar nicht, was bisher der öffentliche Dienst an Vergünstigungen hatte oder hat. Aber das sind fachbezogene Probleme, die hier nicht ausgesprochen werden und die man auch nicht hören will. Ich möchte darum einmal den Versuch unter­nehmen, für alle im Hause zu verdeutlichen, was diese Beihilfen denn überhaupt sind.

Eigentlich sagt schon das Wort Beihilfe, daß es eineBei-Hilfe", eine zusätzliche Hilfe ist, eine zu­sätzliche Leistung des Staates für seine Arbeitneh­mer. Die Beihilfe in dieser Form wurde 1942, als das Durchschnittseinkommen im öffentlichen Dienst unter 200 DM lag, als Ablösung einer Notstandsregelung eingeführt.

(Beifall bei der SPD)

35 Jahre danach haben sich Gott sei Dank auch für den öffentlichen Dienst die Einkommensverhältnisse positiv verändert.

Die Gesundheitspolitik in Bremen ist dank sozial­demokratischer Gesundheitssenatoren

(Abg. Hardegen [CDU]: Und der Arbeit der CDU, haben Sie das vergessen? Wir haben auch CDU-Senatoren gehabt!)

und besonders tüchtiger Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Deputation damit meine ich alle drei Fraktionen so fortschrittlich, daß wir heute mit vollem Recht sagen können: Es gibt keine Unter­schiede mehr in der Qualität der medizinischen Ver­sorgung, oder wollen Sie das vielleicht bestreiten? Wollen Sie sagen, daß die medizinische Versorgung in der allgemeinen Pflegeklasse nicht so gut ist wie wenn man von einem Chefarzt versorgt wird? Wol­len Sie das im Ernst behaupten?

(Abg. Hardegen [CDU]: Machen Sie doch nicht wieder Klassenkampf!)

Nach unseren Feststellungen besteht zur Zeit nur noch ein Unterschied in der Unterbringung, und zwar in der Unterbringung in der allgemeinen Pflege­klasse zu der Unterbringung in Ein- oder Zweibett­zimmern, die sich ein Privatpatient erkaufen kann.

Ich weiß nicht das müßte Ihnen vielleicht auch besser Frau Hänecke sagen, ob tatsächlich die Gesundheitspolitiker versagt haben. Wir jedenfalls, die SPD-Fraktion, glauben unseren Gesundheits­politikern, die uns seit Jahren schon versichert haben, daß alle Patienten in den bremischen Kliniken gleichmäßig behandelt und gut versorgt werden.

(Beifall bei der SPD Abg. Marianne Hänecke [CDU]: Wir haben daran er­hebliche Zweifel!)

Wir sind auch nicht der Meinung der CDU-Frak­tion, daß nur durch die privat erkauften Leistungen oder durch die Leistungen in einer Privatklinik die Patienten menschenwürdig behandelt werden.

Wenn nur der Privatpatient, der sich Leistungen erkaufen kann, in den bremischen Krankenhäusern gut behandelt würde, ginge dieser Vorwurf nicht nur an die Ärzteschaft, sondern insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Deputation.

Das allerdings wäre ein schlimmer Vorwurf, und dieser Vorwurf wäre auch durch eine Änderung der Beihilfeverordnung nicht zu beseitigen. In der Kon­sequenz würde er letztlich bedeuten, daß jedem Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes eine weniger gute Behandlung zuzumuten ist, die im öffentlichen Dienst Beschäftigten aber eine Sonder­behandlung erfahren sollen.

(Beifall bei der SPD)

Diese Sonderbehandlung sollte dann auch noch der Steuerzahler bezahlen! Ich weiß nicht, was die Kol­leginnen und Kollegen aus der Privatwirtschaft dazu sagen. Bremen ist übrigens das einzige Bundesland, das mit der Beihilfe auch nach der neuen Verordnung Beiträge zur Krankenversicherung und den Kranken­kassen mit 50 Prozent bezuschußt.

(Glocke)

Präsident Dr. Klink: Sind Sie bereit, eine Zwischen­frage anzunehmen?

Abg. Anneliese Leinemann (SPD): Ja, gern!