BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 10/
Landtag
10. Wahlperiode
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 8. Januar 1980
Bekämpfung der Lärmbelästigung durch motorisierte Zweiräder
In der Bevölkerung wird zunehmend Klage über übermäßige Lärmbelästigung durch motorisierte Zweiräder, die zum Teil von Jugendlichen gezielt umgebaut werden, geführt. Insbesondere in Wohngebieten und zu ortsüblichen Ruhezeiten werden diese Belästigungen immer unerträglicher.
Der Senat wird um Auskunft gebeten:
1. Werden augenblicklich überhaupt durch die Polizei gezielte Kontrollen gegen derartige Lärmbelästigungen durchgeführt, oder ist dieses aufgrund der Belastung durch andere Aufgaben unmöglich?
2. Welche zusätzlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Art von Lärmbelästigungen bestehen?
Dr. Cassens, Neumann und Fraktion der CDU
Dazu
Antwort des Senats vom 21. Januar 1980
Zu 1:
Die Belästigung durch motorisierte Zweiräder läßt sich im Regelfall auf 2 Ursachen zurückführen, einmal auf technische Mängel und zum anderen darauf, daß die jeweiligen Fahrer den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges ausdehnen und durch unnötiges Umherfahren Lärm erzeugen.
Die Schutzpolizei in Bremen und Bremerhaven führt u. a. gezielte Kontrollen hinsichtlich technischer Mängel durch. Bei diesen Kontrollen werden auch die Veränderungen oder Mängel kontrolliert, die zu Lärmbelästigungen führen könnten. Soweit darüber hinaus Lärmbelästigungen durch motorisierte Zweiradfahrer im Rahmen des normalen Streifendienstes festgestellt werden, findet ebenfalls eine Kontrolle des technischen Zustandes statt. Bei der Schutzpolizei in Bremen wurden allein im Jahre 1979 168 Mofas und 48 Mopeds nach Sicherstellung wegen technischer Veränderung untersucht.
Gezielte Kontrollen, die sich gegen den unnötigen Lärm richten, werden immer dann durchgeführt, wenn örtliche oder zeitliche Häufung dies erforderlich machen. Insbesondere erweisen sich solche Kontrollen dort als nötig, wo Jugendliche sich mit ihren motorisierten Zweirädern in Wohngebieten treffen. Diese Maßnahmen werden meist mit den Jugendschutzdienststellen einschließlich des Jugendamtes abgesprochen und von dort entsprechend unterstützt.
Zu 2:
Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung wird versucht, auf die Benutzer motorisierter Zweiräder einzuwirken. In Bremen wurden z. B. 1979 1369 Jugendliche anläßlich der Schulung für den Erwerb von Führerscheinen der Klassen 4 und 5 auch über die Probleme der Lärmbelästigung und die in diesem Zusammenhang relevanten Vorschriften aufgeklärt.