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08.03.1988 - Drucksache 12/122
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BREMISCHE BURGERSCHAFT

Landtag

12. Wahlperiode

Drucksache 12/1 22

08.03.88

Mitteilung des Senats vom 8. März 1988

Neubildung eines Landesjugendwohlfahrtsausschusses

Nach § 21 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt in der Fassung vom 11. August 1961 (BGBl. IS. 1206), Neufassung vom 25. April 1977 (BGBl. IS. 633) in Verbindung mit § 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt in der Fassung vom 1. Juli 1962 (BGBl. S. 165) - AGJWG -, ist bei dem für Jugendwohlfahrt zuständigen Senator ein Landesjugendwohlfahrtsausschuß zu bilden. Die Dauer der Mitgliedschaft in dem Ausschuß bestimmt sich nach § 1 Abs. 7 für die Dauer einer Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft (Landtag).

Ihnen gehören nach § 1 Abs. 1 Buchstabe b elf in der Jugendwohlfahrt erfahrene oder tätige Männer und Frauen aller Bevölkerungskreise an. Diese Mitglieder sind nach § 1 Abs. 2 von der Bürgerschaft (Landtag) zu wählen; soweit Mitglieder der Bürgerschaft angehören, bestellen sie ihre Stellvertreter aus dem Kreis der Bür­gerschaft selbst.

Die Deputation für Jugendhilfe schlägt der Bürgerschaft (Landtag) vor, zu Mit­gliedern des Landesjugendwohlfahrtsausschusses die nachstehend genannten Personen zu wählen:

Herrn Reinhold Stiering, Brokmerländer Straße 12, 2800 Bremen 66

Frau Ilse Mehrkens, Heinrich-Schulz-Straße 35, 2800 Bremen 41

Frau Elke Steinhöfel, Tettenbornstraße 20, 2800 Bremen 1

Frau Sabine Uhl, Himmelskamp 23, 2820 Bremen 71

Herrn Heinrich Thiele, Almatastraße 25, 2800 Bremen 1

Herrn Heinz Wenke, Carsten-Lücken-Straße 7, 2850 Bremerhaven

Frau Silke Striezel, Mendestraße 11, 2800 Bremen 1

Herrn Ronald-Mike Neumeyer, Am Burger Wall 8—10, 2820 Bremen 70

Herrn Olaf Schwennesen, Schlesiger Weg 8, 2850 Bremerhaven

Frau Helga Trüpel-Rüdel, Stoiberger Straße 15, 2800 Bremen 1

Frau Hannelore Ahlers, Stuttgarter Straße 2, 2800 Bremen 1

Nach § 1 Abs. 2 des AGJWG bestellen die der Bürgerschaft (Landtag) angehören­den Mitglieder des Landesjugendwohlfahrtsausschusses ihre Vertreter aus dem Kreis der Bürgerschaft selbst.

Für die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder des Landes- jugendwohlfahrtsausschusses sind Stellvertreter zu wählen. Als Stellvertreter sind vorgeschlagen:

Herrn Ronald-Mike Neumeyer — Frau Ulrike Schreiber

Stephanikirchhof 15, 2800 Bremen 1

Für

Herrn Heinrich Thiele

— Frau Corinna Ligowski

Lübberstedter Straße 90, 2800 Bremen 1