BREMISCHE BURGERSCHAFT
Landtag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/607
22. 07. 93
Mitteilung des Senats
Änderung der Ladenschlußzeiten für im Fischereihafen befindliche Geschäfte
Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 1992 folgenden Antrag des Abgeordneten Altermann zur Beratung und Berichterstattung an die Deputationen für Arbeit (federführend), für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie sowie für den Fischereihafen in Bremerhaven überwiesen:
„Ladenschlußgesetz"
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Ladenschlußzeiten für im Fischereihafen befindliche Geschäfte*) werden dahingehend geändert, daß Touristen, die mit Bussen aus dem Binnenland kommen und u. a. den Fischereihafen besichtigen, die Gelegenheit bekommen, dort Fisch (Räucherwaren) einzukaufen.
*) Hier sind Geschäfte gemeint, die Fisch, vornehmlich Räucherfisch und Marinaden, ver-
Zu dem Antrag übermittelt der Senat den beigefügten Bericht der federführenden Deputation für Arbeit:
Die Fischereihafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Bremerhaven, hat dem Senator für Arbeit und Frauen auf Anfrage mitgeteilt, daß das „Schaufenster Fischereihafen" als touristisches Zentrum im Fischereihafen konzipiert sei. Bereits bei der Planung sei man davon ausgegangen, daß sich das „Schaufenster Fischereihafen" zu einem Ausflugsort mit besonders starkem Fremdenverkehr entwickeln wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird jedoch ein Antrag auf Ausnahme vom Ladenschlußgesetz für verfrüht angesehen. Zunächst soll der weitere Ausbau des touristischen Zentrums abgewartet werden und dann zu gegebener Zeit im Einvernehmen mit der Werbegemeinschaft „Schaufenster Fischereihafen" ein entsprechender Antrag auf Ausnahme von den Vorschriften des Ladenschlußgesetzes gestellt werden.
Die Deputation für den Fischereihafen hat sich mit dem Antrag auf ihrer Sitzung am 26. Februar 1993 befaßt und folgenden Beschluß gefaßt:
Die Deputation für den Fischereihafen nimmt die Darstellung zum Ladenschlußgesetz zur Kenntnis. Sie empfiehlt der Deputation für Arbeit, erst nach Vorliegen eines abgestimmten konkreten Antrages der FBEG die Angelegenheit positiv wei- terzuverfolgen und der Bürgerschaft entsprechenden Bericht zu erstatten.
Die Deputation für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie wurde mit der Angelegenheit nicht befaßt. Hierzu teilte der Senator für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie mit Schreiben vom 20. April 1993 folgendes mit:
„Der o. g. Antrag erfaßt lediglich eine Ausnahme zum Ladenschlußgesetz für im Fischereihafen in Bremerhaven gelegene Betriebe.
Die Deputation für den Fischereihafen in Bremerhaven ist für alle den Fischereihafen betreffenden Angelegenheiten zuständig, insoweit auch für den o. g. Antrag. Eine zusätzliche Befassung der Wirtschaftsdeputation war angesichts der
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